Rund 2.000 Wohnungen in München werden als Urlaubsdomizil für Touristen genutzt. Das sei illegal, meint der Mieterverein und schlägt Alarm. Auch weil deshalb der Wohnraum für Münchner immer knapper wird.
München – Weil immer Wohnungen in Münchens Innenstadt leer stehen, gründeten sich zuletzt sogar Initiativen aus Münchner Kulturschaffenden und Engagierten wie die „Goldgrund“-Aktivisten, zu deren Gruppe auch Prominente Bürger wie Ex-Fußballprofi Mehmet Scholl oder die Sportfreunde Stiller zählen. Sie befürchten, die Landeshauptstadt werde auf Dauer an Charme einbüßen. Auch, weil sich häufig reiche Menschen aus dem Ausland eine Wohnung etwa im Glockenbachviertel kaufen und darin gerade einmal den Sommerurlaub verbringen würden.
Der Mieterverein unterstützte damals die Initiative und schätzte, dass eine Dunkelziffer weit über die offiziell bekannten zwei Prozent der leer stehenden Münchner Wohnungen hinaus reiche.
Nun tut sich ein neues Problem auf: Um mehr Profit mit ihren Immobilien zu machen, vermieten Vermieter diese nicht mehr dauerhaft an Münchner, sondern tageweise an Touristen. Rund 2000 Wohnungen werden einer Schätzung des Münchner Mietervereins zufolge auf diese Weise zweckentfremdet. Wertvoller Wohnraum, der so vom Münchner Mietmarkt verschwindet. Gerade auch zur Wiesn-Zeit.
Dabei haben Vermieter leichtes Spiel. Denn auf zahlreichen Internetportalen kann man mittlerweile die eigene Wohnung anbieten. „Bei einem Großteil der Angebote ist es offensichtlich so, dass die Anbieter die Vermietung an Touristen gewerblich betreiben“, sagte Mietervereins-Chefin Beatrix Zurek. Das sei sogar gesetzeswidrig.“
Die Gründe: Dringend benötigter Wohnraum wird auf diese Art zweckentfremdet. Außerdem werden wohl die wenigsten Vermieter die Einnahmen aus den Urlaubs-Übernachtungen versteuern. Und das ist illegal.
Zurek, die selbst im SPD-Stadtrat sitzt, fordert nun die Stadtregierung auf mehr dagegen zu unternehmen: „Die Stadt könnte wagemutiger und ergebnisorientierter sein.“ Sie hofft auf mehr Kontrollen, die abschreckend wirken sollen.
Hamburg etwa macht es vor: dort bietet das Wohnraumgesetz etwa die Möglichkeit, auch Online-Portalbetreiber zu belangen und von diesen Auskunft über Anbieter zu bekommen.
make