Für uns klingt es makaber, für ihn ist es scheinbar eine Delikatesse. Der Zoll hat einen Koffer mit 200 toten Singvögeln beschlagnahmt. Der Besitzer wollte diese mit seiner Familie in Italien essen.
Vergangene Woche machten Zöllner am Flughafen München einen grausamen Fund: Im Reisekoffer eines 65-jährigen Italieners befanden sich an die 200 tote Singvögel, verpackt in einen Plastikbeutel.
Auf Nachfrage, was er mit den Wiesenpiepern und Feldlerchen vorhabe, gab der Reisende an, jedes Jahr nach Rumänien zu reisen, um dort Singvögel zu jagen – schließlich sei dies sein Hobby. Die getöteten Vögel nehme er dann mit nach Italien, wo die Tiere als besondere Delikatesse gelten.
Die erbeuteten Tiere würden dann daheim von ihm und seiner Familie verspeist.
Dass die europäischen Singvögel aber gänzlich der Vogelschutzrichtlinie der EU und damit einem besonderen Schutz unterliegen, war dem Mann nicht klar. Der Zoll stellte deshalb die toten Tiere sicher und leitete gegen den Reisenden ein Strafverfahren ein. Es wird mit einer Geldstrafe im vierstelligen Bereich gerechnet.
Zusatzinformation:
Die in Europa heimischen Vögel unterliegen dem besonderen Schutz der Richtlinie über die Erhaltung wildlebender Vogelarten (Art. 1 der Richtlinie 2009/147/EG). Somit sind sie nach den nationalen Naturschutzgesetzen der EU-Mitgliedstaaten besonders geschützte Arten, deren Besitz gesetzlich streng reglementiert ist. Liegen die rechtlichen Voraussetzungen für einen legalen Besitz nicht vor ist ein Verdacht eines Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz gegeben.