Am Münchner Flughafen hat der Zoll in einem Luftpostpaket den präparierten Schädel eines Fischotters festgestellt. Das Paket kam aus Kanada und war auf dem Weg nach Italien.
Die Zollbeamten entdeckten bei der Kontrolle eines Transferpaketes einen präparierten Fischotterschädel. Die dafür gesetzlich zwingend notwendigen Dokumente für die Einfuhr in die Europäische Union lagen jedoch nicht vor. Der Zoll hat das Exponat deshalb beschlagnahmt. Das Paket wurde aus Kanada versandt und sollte eine Privatperson in Italien erhalten.
Nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen sind Fischotter eine geschützte Tierart. Verstöße gegen diese Bestimmungen werden deshalb mit Bußgeldern bis zu 50.000 € oder mit Haftstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet, teilt das Hauptzollamt München mit.
Welche Kuriositäten der Zoll München sonst noch beschlagnahmt hat, sehen Sie im Video.
Auch beim Onlinekauf von Produkten aus dem Ausland, gibt es Zollbestimmungen, die zu beachten sind. Welche das sind, können Sie hier nachlesen.