Mo., 16.01.2017 , 11:08 Uhr

Zweckentfremdung von Mietwohnung - Mann muss 4000 Euro zahlen

München: Das Amtsgericht München hat einen Mann zur Zahlung von 4000 Euro verurteilt, weil er seine Wohnung als Ferienwohnung vermietet hat. Das Gericht verhängte die Geldbuße laut dem am Montag veröffentlichten Urteil wegen «vorsätzlicher Zweckentfremdung von Wohnraum».

 

Der 45-Jährige hatte eine Drei-Zimmer- Wohnung an der Luxus-Shoppingmeile Maximilianstraße für 3000 Euro im Monat gemietet, war aber nie selbst eingezogen. Stattdessen stellte er sie Touristen und Verwandten für Kurzaufenthalte zur Verfügung – ohne Genehmigung. Denn die Wohnung unterliegt der sogenannten Zweckentfremdungssatzung, mit der die Stadt Vermietungen dieser Art unterbinden will. Schließlich ist bezahlbarer Wohnraum in München mehr als knapp.

 

Die Stadt war nach einem anonymen Hinweis auf zahlreiche arabische Gäste in der Wohnung auf den Fall aufmerksam geworden und hatte die Nutzung untersagt. Vor Gericht gab der Mann, der eine Zahnarztpraxis betreibt an, die Wohnung für Gäste und Patienten gemietet zu haben. Er habe nicht gewusst, dass dazu eine Genehmigung notwendig sei.

 

Der Mieterverein bezeichnete die Strafe als zu gering. «Mit der Vermietung von Wohnungen an Touristen kann man in München sehr viel Geld verdienen, da werden so geringe Geldstrafen einfach mit einkalkuliert», sagte Geschäftsführer Volker Rastätter. Die Höhe der Buße kann laut Zweckentfremdungssatzung bis zu 50 000 Euro betragen.

 

dpa

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