Schild: Luftreinhaltung in München

Urteil zu Diesel-Fahrverboten: Was das für München bedeutet

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass Fahrverbote für Dieselautos in Städten rechtlich zulässig sind. Obwohl die Verfahren keinen Fall aus Bayern betreffen, könnte das Urteil auch im Freistaat Folgen haben.

 

Das Bundesverwaltungsgericht hält Diesel-Fahrverbote in Städten nach geltendem Recht für grundsätzlich zulässig. Die beklagten Städte Düsseldorf und Stuttgart müssten aber ihre Luftreinhaltepläne auf Verhältnismäßigkeit prüfen. Das Urteil sieht zudem Übergangsfristen und eine phasenweise Einführung von Fahrverboten vor. In Stuttgart seien Fahrverbote für Euro-5-Fahrzeuge nicht vor dem 1. September 2019 möglich. Außerdem solle es Ausnahmeregelungen etwa für Handwerker geben.

 

Die Verwaltungsgerichte in Stuttgart und Düsseldorf hatten zuvor entschieden, dass die Luftreinhaltepläne verschärft werden müssten – dabei seien auch Fahrverbote in Betracht zu ziehen. Die Landesregierungen von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen argumentierten dagegen, es brauche eine neue bundesweite Rechtsgrundlage. Diese Auffassung wiesen die Richter in Leipzig nun zurück.

 

Das Urteil könnte bundesweite Signalwirkung haben und sich auch auf die bayerische Landeshauptstadt München auswirken, denn auch hier werden Grenzwerte regelmäßig überschritten. Dabei geht es um Stickoxide, die unter anderem Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen auslösen oder verschlimmern können. Der Verkehr, darunter vor allem Dieselautos, macht in Städten nach Angaben des Umweltbundesamts mehr als 60 Prozent der Belastung aus. Für die Einhaltung von Grenzwerten, die seit 2010 gelten, laufen seit Jahren Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH).

 

Kommt es in München zu Diesel-Fahrverboten?

 

Ob es nun in München zu Diesel-Fahrverboten kommt, ist nicht klar. Ein Großteil der Politiker im Rathaus ist bisher dagegen. Wenn keine anderen Maßnahmen greifen, könnte die Stadt allerdings gerichtlich gezwungen werden, die Fahrverbote in den Luftreinhaltungsplänen aufzunehmen, damit die Grenzwerte eingehalten werden.

 

 

Bund Naturschutz Bayern fordert Ausbau des Radverkehrs und Blaue Plakette

 

Der Bund Naturschutz Bayern kommentiert zu der Entscheidung in einer Pressemitteilung, dass nun endlich der Druck aus Bayern in Sachen Luftreinhaltung erhöht werden müsse. Als eine kurzfristige Maßnahme müsse demnach der Radverkehr weiter gestärkt werden. Zusätzlich brauche München aber dringend die Weiterentwicklung der bundeseinheitlichen Kennzeichnung, jetzt durch eine Blaue Plakette.

 

 

 „Wir erwarten von Oberbürgermeister Dieter Reiter und Ministerpräsident Horst Seehofer, dass sie in Berlin in Sachen Blaue Plakette Druck machen. Gleichzeitig müssen die Autos auf Herstellerkosten wirksam mit Hardware nachgerüstet werden“, so Christian Hierneis, Vorsitzender des BN in München.

 

Dieter Reiter hatte diese selbst schon ins Gespräch gebracht, sollte es zu Fahrverboten kommen. Dass nun von den Kommunen Fahrverbote als eines der letztes Mittel ergriffen werden müssten, liege laut dem Bund Naturschutz nicht zuletzt daran, dass gesetzliche Vorgaben für die Abgaswerte bis heute nicht oder nur unzureichend kontrolliert und Verstöße der Hersteller nicht geahndet würden.

 

 

IHK, München

Rund drei Viertel aller leichten Nutzfahrzeuge fahren laut IHK mit Dieselantrieb

 

Die IHK für München und Oberbayern nimmt das Urteil mit Sorge zur Kenntnis. Fahrverbote würden die Wirtschaft erheblich beeinträchtigen und müssten deshalb die letzte Option bleiben, so IHK-Hauptgeschäftsführer Peter Driessen. Laut ihm wäre man gut beraten, die Grenzwerte an sich zu hinterfragen, die zum Beispiel in Kalifornien doppelt so hoch lägen.

Mit einem Fahrverbot könnten außerdem Pendler beispielsweise ihre Arbeitsplätze nicht mehr erreichen. Zusätzlich würden laut IHK rund drei Viertel aller leichten Nutzfahrzeuge mit Dieselantrieb fahren. Der tägliche Wirtschaftsverkehr in Innenstädten wäre demnach mit einem Ausschluss von Dieselfahrzeugen nicht mehr möglich.

 

„Kleine und mittelständische Unternehmen würde das besonders treffen, denn sie verfügen nicht immer über die notwendigen Mittel, ihre Fuhrparks kurzfristig zu erneuern“, mahnt Driessen. Die IHK erwarte sich deshalb vom Bund einen planbaren, wirtschaftsfreundlichen und rechtlich verbindlichen Rahmen mit angemessenen Übergangsfristen sowie Förderinstrumente, damit die Betriebe auf neue Fahrzeuge umstellen können.

 

dpa/pm

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