Verbraucher haben ein Recht, Berichte über Lebensmittelkontrollen und Beanstandungen bei Restaurants, Bäckereien und anderen Lebensmittelbetrieben einzusehen. Das haben Richter am Verwaltungsgericht München entschieden, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Zwei Verbraucher hatten demnach beim Landratsamt München um die Kontrollberichte zweier Bäckereien gebeten. Den Antrag der Bäckereibetreiber, die Herausgabe zu verhindern, lehnte das Gericht ab. Festgestellte Verstöße fielen nicht unter das Betriebs- und Geschäftsgeheimnis, hieß es vom Gericht. Gegen das Urteil können die Bäckereien Beschwerde einlegen.
Amoklauf München: Täter soll im Ausland Schießen gelernt haben
Der Amokläufer von München soll nach Medienberichten im Iran mit seinem Vater das Schießen geübt haben. Der „Focus“ berichtete unter Berufung auf Ermittlerkreise, der junge Mann habe dort im Dezember 2015 während eines Urlaubs Schießübungen absolviert.
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