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Das erste Urteil aus dem Münchner NSU-Prozess ist rechtskräftig: Carsten S., der im Juli 2018 als einer der Waffenbeschaffer des «Nationalsozialistischen Untergrunds» zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt wurde, hat seine Revision schon vor einigen Monaten zurückgezogen. Das Urteil habe schon im Januar Rechtskraft erlangt, sagte ein Sprecher des Oberlandesgerichts (OLG) am Dienstag. Als erstes hatte «Spiegel Online» darüber berichtet – und diesem Bericht zufolge hat S. seine Haftstrafe schon angetreten.