Zweite S-Bahn-Stammstrecke - Baurecht für Abschnitt Mitte

Verkehrsminister Joachim Herrmann bezeichnet den Schritt als Meilenstein für die Realisierung der zweiten S-Bahn-Stammstrecke.

 

Das Eisenbahn-Bundesamt und die Deutsche Bahn konnten sich bei den noch strittigen Fragen zum geplanten Bau der zweiten S-Bahn-Stammstrecke mit den Klägern im Bereich der Münchner Innenstadt gütlich einigen.

 

Nun besteht für den Planfeststellungsabschnitt Mitte – östlich vom Hauptbahnhof bis zur Isar – Baurecht. „Mit diesem Planfeststellungsbeschluss haben wir einen wichtigen Meilenstein zur Realisierung der zweiten Stammstrecke erreicht. Diese ist für die Zukunftsfähigkeit der S-Bahn und des gesamten Schienenpersonenverkehrs in der Metropolregion München und für ganz Südbayern von zentraler Bedeutung“, sagte Innen- und Verkehrsminister Joachim Herrmann. „Im weiteren Verlauf des Jahres 2014 erwarten wir die Planfeststellungsbeschlüsse für den Abschnitt West (Laim bis Hauptbahnhof) und den Abschnitt Ost (Isar bis Leuchtenbergring) der zweiten Stammstrecke.“

 

 

Die Anlieger am Marienhof hatten nicht gegen das Projekt an sich, sondern wegen des zu erwartenden Lärms während des Baus geklagt. Die Einigung sieht eine 4,50 m hohe und künstlerisch gestaltete Baustellenlärmschutzwand vor. „Wir nehmen die Anregungen und auch Sorgen der Anwohner ernst.

Deshalb sind Transparenz und Bürgernähe bei allen unserer Bauaufgaben besonders wichtig. Alle Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, sich über den Fortschritt der zweiten Stammstrecke als zentrales Element des von der Bayerischen Staatsregierung beschlossenen Entwicklungskonzeptes für den Bahnknoten München zu informieren.

 

Neben dem bestehenden Internetauftritt unter www.2.stammstrecke-muenchen.de wird es ab Frühjahr 2014 eine Wanderausstellung zur zweiten Stammstrecke geben. Die Ausstellung wird innerhalb des S-Bahnnetzes nacheinander an verschiedenen Stationen aufgebaut werden“, erklärte Herrmann.

 

Im November 2012 hatten der Bund, der Freistaat Bayern und die Deutsche Bahn eine Finanzierungsvereinbarung für die zweite Stammstrecke geschlossen. Die endgültigen Kosten können allerdings erst ermittelt werden, wenn alle Planfeststellungsbeschlüsse vorliegen. Damit für den Freistaat kein unkalkulierbares Kostenrisiko entsteht, hat Herrmann eine Expertengruppe bei der Obersten Baubehörde eingerichtet. Diese wird die von der Bahn ermittelten Kosten für die zweite Stammstrecke auf ihre Plausibilität prüfen. „Die zweite Stammstrecke ist wichtig, aber wir wollen uns nicht auf ein finanzielles Abenteuer einlassen“, erklärte der Innenminister.

 

 

jn / Innenministerium Bayern

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