Am Sonntag hat sich eine Personenkontrolle in Altperlach zu einem Gerangel zwischen einem Polizisten und einem 19-Jährigen entwickelt. Dabei löste sich auch ein Schuss aus der Dienstwaffe. Der Polizist wurde leicht verletzt und erlitt einen Schock.
Eigentlich waren die Beamten am späten Sonntagabend in der Ottobrunner Straße in München-Altperlach wegen eines Vermisstenfalls im Einsatz. Einer der eingesetzten Beamten traf hierbei zufällig alleine auf eine Person, die ihm verdächtig erschien und die er kontrollieren wollte. Der Tatverdächtige flüchtete jedoch sofort und der Polizeibeamte nahm die Verfolgung auf.
Im Bereich der Schmidbauerstraße konnte der Beamte den jungen Mann, welcher mehrere 100 Gramm Marihuana bei sich führte, einholen. Dieser widersetzte sich jedoch der Kontrolle und attackierte den Beamten körperlich. Nach den derzeitigen Erkenntnissen, nahm der Beamte zusätzlich hinzukommende Personen wahr und zog seine Dienstwaffe, weil ihm die Situation bedrohlich schien.
Der 19-jährige Tatverdächtige griff jedoch nach der Schusswaffe und versuchte gezielt, die Waffe gegen den Polizeibeamten zu richten, heißt es von Seiten der Polizei. In Folge des Gerangels löste sich daraufhin ein Schuss. Im weiteren Verlauf konnte der Polizist die Kontrolle über die Waffe wieder erlangen und diese zurück in sein Holster stecken. Gemeinsam mit unterstützenden Polizeibeamten konnte der 19- Jährige festgenommen werden.
Durch den Schuss wurde niemand verletzt. Der geschädigte Polizist wurde durch die Widerstandshandlung körperlich leicht verletzt. Auf der Dienststelle erlitt er aber einen Schock und musste notärztlich versorgt werden. Der Tatverdächtige wurde einer Haftanstalt überstellt. Durch die Staatsanwaltschaft wurde eine anschließende Durchsuchung der Wohnung des Tatverdächtigen angeordnet. Zusätzlich wurde gegen den 19-Jährigen ein Haftbefehl wegen versuchten Totschlags sowie des Handeltreibens von Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen erlassen. Der geschädigte Polizeibeamte konnte bislang aufgrund seines Gesundheitszustandes noch nicht eingehender zum Tatgeschehen befragt werden.