Im Schutzgewahrsam selbst verletzt – Bundespolizei muss 23-Jährigen in der Zelle bewachen
Bereits am frühen Samstagmorgen verletzte sich ein 23-jährier Iraker im Schutzgewahrsam der Bundespolizei selbst so sehr, dass er anschließend bewacht werden musste.
Der Mann war gegen 02:30 Uhr am Münchner Ostbahnhof einer Streife aufgefallen, weil er lautstark mit Bahnsicherheitsmitarbeitern diskutierte. Dem stark Alkoholisierten sollte ein Hausverbot erteilt werden, nachdem er Reisende bepöbelt hatte und auch mit Geschäftspersonal in Streit geraten war. Auch gegenüber den Bundespolizisten war der Mann unkooperativ und aggressiv weswegen er zur Wache mitgenommen wurde. Im Revier beruhigte er sich nicht, schrie stattdessen umher und war äußerst renitent. Eine Atemalkoholkontrolle ergab einen Wert von 3,16 Promille. Aufgrund seines Verhaltens und Zustandes wurde er zur Ausnüchterung in Schutzgewahrsam genommen.
Nach der Einschließung in die Gewahrsamszelle randalierte der Mann heftig und schlug so stark gegen die Zellentüre, dass er sich zunächst am Handgelenk verletzte. Eine Fesselung, um weiteren Verletzungen vorzubeugen, brachte ihn so in Rage, dass er sich, von der in der Zelle befindlichen Liegefläche, zu Boden warf. Dabei schlug er sich einen Zahn aus. Fortan wurde der Mann in der Zelle bewacht und erst mittags gegen 13:15 Uhr wieder auf freien Fuß gesetzt.
rr/Bundespolizei