Fr., 31.01.2014 , 14:46 Uhr

Alkohol zur Faschingszeit - Finger weg vom Steuer!

Die Polizei wird während der Faschingszeit verstärkt Alkoholkontrollen durchführen und rät deshalb in Zweifelsfällen lieber auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen oder ein Taxi zu rufen. Die eine oder andere Faschingsveranstaltung bringt es mit sich, dass man in Feierlaune zu tief ins Glas schaut.

 

 

Leider werden die Folgen für die Fahrer nicht immer bedacht. Unter Umständen hängt die Existenz mit der Fahrerlaubnis zusammen. Der Verlust des Führerscheins bedeutet in vielen Fällen auch den Verlust des Arbeitsplatzes. Über diese Konsequenzen sollte sich jeder im klaren sein. Auch der Wiedererwerb des Führerscheines gestaltet sich für einen Betroffenen recht schwierig. Schon ab 1,6 Promille wird eine medizinisch-psychologische  Untersuchung (MPU) und ein Abstinenznachweis von der Führerscheinstelle bei einer Neubeantragung verlangt, ein  Hindernis, das viele unterschätzen. Ein hoher Prozentsatz fällt beim Erstversuch durch. Erst Vorbereitungskurse und die tatsächliche Einsicht über das eigene Verhalten lassen die prüfenden Psychologen zu einem positiven Ergebnis kommen. Ganz nebenbei ist dies auch mit erheblichen Kosten verbunden.

 

 

Eine Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille kann ausreichen, die Fahrerlaubnis zu verlieren. Dies kommt insbesondere bei einem Verkehrsunfall zum tragen. Bei 0,5 Promille oder mehr bleibt es in der Regel bei einer Geldbuße von mindestens 500 Euro und einem Monat Fahrverbot. Wer 1,1 Promille oder mehr im Blut hat, muss mit einer hohen Geldstrafe und einem Fahrerlaubnisentzug von mehreren Monaten rechnen. In diesem Zusammenhang wird von vielen die Problematik „Restalkohol“ vernachlässigt. Zwar lässt man nach dem Feiern das Auto stehen, aber am nächsten Tag steigt man wieder ins Auto. Im Schnitt verringert sich der Blutalkoholgehalt um etwa 0,1 Promille pro Stunde. Die Polizei rät deshalb, sich nur ans Steuer zu setzen, wenn auch der Restalkohol abgebaut ist. Generell gilt, lieber einmal die Kosten eines Taxis zu tragen, als den Verlust des Führerscheins oder einen schweren Verkehrsunfall zu riskieren.

 

 

Oberstes Ziel für die Polizei ist es, die übrigen Verkehrsteilnehmer vor alkoholisierten Autofahrern zu schützen und sie vor schlimmen Folgen, die durch einen uneinsichtigen Faschingsfreund verursacht werden, zu bewahren.

 

 

 

Die Polizei Freising appelliert an die Vernunft der Verkehrsteilnehmer und rät: Bei Alkohol Hände weg vom Steuer!!!

 

 

 

jn / Pressestelle Polizeipräsidium München

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