Mi, 07.12.2016 , 12:39 Uhr

Auch 14. Versuch gescheitert-Bundespolizei am Münchner Flughafen nimmt Syrerin fest

Auf dem Weg zu einem Wiedersehen mit ihrem Mann ist eine Frau aus Syrien auch bei ihrem 14. Versuch gescheitert. Die 28-Jährige flog am Münchner Flughafen mit gefälschten Dokumenten auf.

 

Am Dienstagmorgen haben Bundespolizisten eine syrische Staatsangehörige gestoppt, die mit gefälschten Dokumenten unterwegs war. Die 28 Jährige fiel den Beamten auf, als sie aus Thessaloniki (Griechenland) am Münchner Airport ankam.

 

Die Frau hatte laut eigener Aussage zuvor bereits 13 erfolglose Versuche unternommen, nach Schweden zu kommen. Jedes Mal sei das Vorhaben bereits im Versuch gescheitert und das Geld, das sie an Schleuser bezahlt habe, verloren gewesen. Auch dieses Mal sei sie auf dem Weg nach Schweden gewesen, wo sich ihr Ehemann aufhalte.

 

Die Syrerin wies sich den Bundespolizisten gegenüber mit einer komplett gefälschten griechischen Identitätskarte aus. Also nahmen die Beamten sie mit zur Wache. Dort gab sie sofort unumwunden zu, dass der Ausweis gefälscht ist. Außerdem fanden die Polizisten noch den echten syrischen Reisepass der jungen Frau. Bei der Durchsicht stellten sie fest, dass irgendetwas unsachgemäß aus dem Dokument entfernt worden sein musste. Darauf angesprochen, erklärte die Syrerin, dass an der gezeigten Stelle im Pass von einem Schleuser ein gefälschtes Visum eingeklebt worden war. Dieses sei dann von griechischen Polizisten bei einem der früheren Reiseversuche aus dem Pass entfernt worden.

 

Überhaupt sei dies jetzt seit ihrer Ankunft in Griechenland am 23. Oktober dieses Jahres der vierzehnte Versuch, nach Schweden zu kommen. Deshalb habe sie auch gleich nach ihrer Ankunft in der hellenischen Hauptstadt immer wieder Kontakt zu Schleusern gesucht. Bis dato habe sie etwa 5.500 Euro an Schleuserlohn in die erfolglosen Versuche gesteckt. Ganze elf Mal sei ihre Ausreise am Athener Flughafen mit den verschiedensten gefälschten Dokumenten gescheitert, bevor der letzte Schleuser sie nach Thessaloniki gebracht habe. Aber auch dort seien zwei Versuche bereits am Flughafen gescheitert. Einen legalen Versuch, in das skandinavische Land zu kommen, habe sie nie unternommen.

 

Jetzt musste sich die junge Frau aber erst einmal einer Strafanzeige wegen unerlaubter Einreise, unerlaubten Aufenthalts und Urkundenfälschung stellen, bevor die Bundespolizisten sie nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in die Erstaufnahmeeinrichtung in München weiterschickten.

 

Quelle: Bundespolizei Flughafen München

 

 

 

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