Der Bahn-Streik wurde vor einiger Zeit vorerst beendet, um sich auf eine Schlichtung zwischen der Bahn und der GDL zu konzentrieren. Doch durch den unbefristeten Streik befasst sich nun Bayern mit der Streikregelung und will eine Begrenzung des Streikrechts durchsetzen.
München – Nachdem Ende des unbefristeten Streiks der GDL ist es relativ ruhig um das Thema Bahn-Streiks geworden. Nun will Bayern klare Streikregeln. Bayern setzt sich auf Bundesebene für eine Begrenzung des Streikrechts bei der Bahn und in anderen öffentlichen Bereichen ein. Vor allem soll hier ein Schlichtungsverfahren zwingend vorgeschrieben werden, bevor gestreikt werden darf. Zudem sollen Streiks mindestens vier Werktage vorher angekündigt werden müssen.
Und die Tarifpartner müssen eine „Mindestversorgungsvereinbarung“ schließen, also etwa bei der Bahn einen Ersatzfahrplan entwerfen. Das beschloss das Kabinett am Dienstag in München – ungeachtet des harschen Widerstands von Gewerkschaftseite, etwa vom DGB. Die Initiative soll nun in Kürze in den Bundesrat eingebracht werden.
„Das ist kein Eingriff in das Streikrecht“, sagte Staatskanzleichef Marcel Huber (CSU) nach der Kabinettssitzung. Es gehe darum, die Bürger vor Unannehmlichkeiten und die Volkswirtsschaft vor größeren Schäden zu schützen. Arbeitsministerin Emilia Müller (CSU) betonte, ein Arbeitskampf in solchen Bereichen dürfe nur das letzte Mittel sein. Die Allgemeinheit dürfe nicht in Mithaftung genommen werden. (mb/dpa/lby)