Mi., 12.03.2014 , 11:14 Uhr

Bundespolizei nimmt Türken ohne Arbeitserlaubnis fest

Am Dienstagvormittag haben Bundespolizisten vom Münchner Flughafen einen türkischen Staatsangehörigen bei dessen Einreise aus Istanbul festgenommen. Erst fiel der Mann den Beamten auf, weil er mit Haftbefehl gesucht worden war. Später sollte sich noch herausstellen, dass der 59-Jährige zudem unerlaubt ein Gewerbe in Deutschland betreibt.

 

Ursprünglich nahmen die Bundespolizisten den Türken fest, weil er von der Staatsanwaltschaft Landshut seit zwei Wochen mit Vollstreckungshaftbefehl gesucht worden war. Der 59-Jährige war der deutschen Justiz nach einer Verurteilung wegen unerlaubten Aufenthalts 1.010 Euro schuldig geblieben. Diesen Betrag brachte ein Bekannter des Mannes gegen Mittag bei der Bundespolizei vorbei und bezahlte die Schuld seines Freundes.

 

In der Zwischenzeit reifte in den Bundespolizisten aber ein ganz anderer Verdacht gegen den Fluggast. Bei einer Befragung zu seinen Reisegründen – der Mann hatte ein französisches Schengenvisum in seinem türkischen Pass, wollte aber nach München – erzählte der Türke den Beamten von einem Schmuckhandel, den er in Deutschland betreibe. Als die Bundesbeamten nachhakten, fanden sie heraus, dass der Mann keine Papiere vorweisen konnte, die sein Gewerbe legalisiert hätten: Er hatte weder einen Aufenthaltstitel für Deutschland noch eine Arbeitserlaubnis. Zudem berechtigte ihn sein Schengenvisum nur zum kurzzeitigen Besuch des Schengengebiets.

 

Die Beamten zeigten den „Geschäftsmann“ wegen unerlaubter Arbeitsaufnahme an. Bei der anschließenden Vernehmung erklärte der Türke, er habe schon 1996 in Deutschland Handel getrieben. Seit vergangenem Jahr betreibe er den Schmuckhandel, auch in Belgien und Holland, Hauptgeschäftsbereich sei aber Deutschland. Er sei der Meinung gewesen, das französische Visum, das ihn für einen Aufenthalt im Schengengebiet von bis zu drei Monaten in einem Zeitraum von sechs Monaten berechtigt, würde auch sein Geschäftsvorhaben legalisieren. Daher habe er sich weder bei der Ausländerbehörde noch beim Arbeitsamt in Deutschland gemeldet.

 

Der aktuelle Grund seiner Reise nach München sei ein Gerichtstermin, zu dem er geladen sei, erklärte der Türke weiterhin. Den Grund für die Verhandlung kenne er nicht, es gehe um einen Betrag von 2.500 Euro.

 

Der Münchner Rechtsanwalt des Mannes konnte den Verhandlungstermin nachweisen. Die Bundespolizisten gestatteten dem Türken nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen die Einreise, damit er vor Gericht erscheinen kann.

 

rr/Bundespolizei

Arbeitserlaubnis Bundespolizei Flughafen Haftbefehl München

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