Zwei Reisende mussten am Donnerstag einen kurzen Stopp bei der Bundespolizei im Erdinger Moos einlegen. Die Beiden hatten es wohl erst mit den deutschen Gesetzesbestimmungen und dann mit den daraus resultierenden Richtersprüchen nicht so genau genommen.
Daher hatte die bayerische Justiz die Polizeibehörden mit der Suche nach den Straftätern beauftragt. Bundespolizisten haben die zwei mit Haftbefehl gesuchten Männer jetzt jeweils bei deren Einreise festgenommen.
Am Vormittag zogen Bundespolizisten einen 31-jährigen Türken bei seiner Ankunft aus Istanbul aus dem Verkehr. Der gebürtige Pfaffenhofener war bereits im Mai 2015 vom Amtsgericht Freising wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu 3.600 Euro Geldstrafe oder 240 Tagen Ersatzhaft verurteilt worden. Nachdem der Verurteilte anfangs wohl noch einen großen Teil der Strafe in Raten beglichen hatte, blieb er bis dato 500 Euro schuldig. Daraufhin hatte ihn die Staatsanwaltschaft Landshut im November 2017 zur Festnahme ausgeschrieben. Bundespolizisten haben den Gesuchten jetzt am Münchner Flughafen verhaftet. Der Festgenommene konnte die geforderte Geldstrafe bezahlen. Die noch ausstehenden Verfahrenskosten in Höhe von 2063,51 Euro konnte der Zahlungswillige vor Ort aber nicht begleichen. Dennoch entging er dem Gefängnis und durfte seine Heimreise fortsetzen.
Ein 39-jähriger Ägypter lief den Bundesbeamten am späten Abend bei seiner Einreise aus Hurghada in die Arme. Der Wahl-Berliner war der Justiz in der Oberpfalz nach einer Verurteilung im März letzten Jahres durch das Schwandorfer Amtsgericht wegen Betruges 350 Euro Geldstrafe oder ersatzweise 23 Tage Haft schuldig geblieben. Ursprünglich hatte die bayerische Justiz 450 Euro oder ersatzweise 30 Tage Haft gefordert. Der Nordafrikaner hatte damals offensichtlich mit den zuständigen Behörden Ratenzahlung vereinbart. Allerdings blieben nach Eingang der ersten hundert Euro die restlichen Zahlungen aus. Daher hatte die Staatsanwaltschaft Amberg seit Dezember letzten Jahres mit Vollstreckungshaftbefehl nach dem säumigen Zahler fahnden lassen. Diesen Haftbefehl vollstreckten Bundespolizisten am Münchner Airport jetzt.
Nachdem der Festgenommene die noch offene Geldstrafe plus Verfahrenskosten in Höhe von 108,50 Euro bei den Bundespolizisten am Moos-Airport eingezahlt hatte, durfte er die Wache auch wieder verlassen und seines Weges ziehen.
al/Bundespolizei Flughafen München