Mi., 10.09.2014 , 10:06 Uhr

Fahrverbot für Ladendiebstahl - bald legitim?

„Wir brauchen das Fahrverbot als eigenständige Sanktion im Werkzeugkasten unserer Strafrichter.“ Das fordert der Bayerische Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback und will damit der Entkriminalisierung des Ladendiebstahls entgegen wirken.

 

 

Niedersachsen schlug vor, Ladendiebstahl als bloße Ordnungswidrigkeit zu definieren. Diesen Vorschlag wies der Bayerische Justizminister entschieden zurück.

 

Vor allem jungen Ladendieben könne man damit in geeigneten Fällen spürbar Grenzen ziehen, ohne gleich zur Freiheitsstrafe zu greifen, so ausback. Oder Geldstrafen zu verhängen, die dann oft die Eltern zahlen oder die gar nicht beglichen werden könnten – und dann auch wieder im Gefängnis abgesessen werden müssten. Da könne ein Fahrverbot in vielen Fällen angemessener und trotzdem wirkungsvoll sein. „Wenn ein junger Täter seine Freundin eine Weile lang mit dem Bus ins Kino abholen muss statt mit dem Auto, wird er es sich das nächste Mal genauer überlegen, ob er das Smartphone oder das neue Computerspiel einfach einsteckt“, so Bayerns Justizminister heute in München.

 

 

Hintergrund: Ausschlaggebend für das jeweilige Strafmaß ist die Schuld des Täters. Dabei haben die  Richterinnen und Richter insbesondere auch die Schadenshöhe zu berücksichtigen. Da diese etwa bei der Hälfte der polizeilich registrierten Fälle unter 15,- EUR liegt und bei einem weiteren Viertel unter 50,- EUR, kommt es gerade bei Ersttätern nicht selten zu Einstellungen gegen Auflagen oder geringen Geldstrafen. Bei gravierenderen Fällen und bei Wiederholungstätern werden demgegenüber härtere Sanktionen bis hin zu regelmäßig sehr einschneidenden Freiheitsstrafen ohne Bewährung verhängt.

 

 

Mit Blick auf den in Deutschland letztes Jahr laut Studien insgesamt verursachten Schaden durch Ladendiebstähle von rund 3,9 Milliarden Euro stellt Bayerns Justizminister klar: „In Bayern werden Ladendiebstähle konsequent verfolgt. In den Jahren 2012 und 2013 gab es in Bayern im bundesweiten Vergleich die wenigsten Fälle pro 100.000 Einwohner. Mit diesem Ergebnis müssen wir uns zwar nicht verstecken. Aber es gibt keinen Grund, die Hände in den Schoß zu legen!“

 

 

„Ich bin froh darüber, dass die Einführung des Fahrverbots als allgemeine Sanktion auf mein Betreiben hin nun im Koalitionsvertrag verankert ist. Damit hat es sich auch die Bundesregierung auf die Tagesordnung gesetzt“, so Bausback abschließend, „und genau da gehört das Thema jetzt auch hin!“

 

 

 

jn / Bayerisches Staatsministerium der Justiz

Bausback Fahrverbot Ladendiebstahl Lustiz

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