Di., 24.04.2018 , 12:15 Uhr

Frau in S-Bahn durch Rottweiler verletzt: Polizei weist auf Maulkorbpflicht hin

München: Am Montag ist eine Frau in einer Münchner S-Bahn von einem Rottweiler gebissen und verletzt worden. Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass in der S-Bahn für alle Hunde über einem Stockmaß von 40 cm ein Maulkorb vorgeschrieben ist.

 

Am Montag wurde eine 34-Jährige in der S1 durch einen Rottweiler in den Unterarm gebissen und verletzt. Wie die Münchner Bundespolizei mitteilt sei sie an der Hackerbrücke zugestiegen und habe sich neben einen 47-jährigen Münchner gesetzt, der den Hund dabei hatte. Als die Frau wenig später mit ihrer rechten Hand unabsichtlich eine leichte Bewegung in Richtung des Hundes machte (zu einer Berührung soll es nicht gekommen sein), biss dieser die Echingerin in den Unterarm. Sie trug eine blutende Wunde davon und wurde durch einen Rettungswagen in ein Münchner Krankenhaus gebracht.

 

Eine Streife der Bundespolizei nahm den Sachverhalt auf, leitete gegen den Münchner ein Strafverfahren wegen Körperverletzung ein und informierte das Kreisverwaltungsreferat (KVR) München. Dieses gab an, dass der Rottweiler einen sogenannten Wesenstest bestanden habe und deshalb von der Maulkobpflicht befreit sei. Dennoch: Die Bundespolizei weißt in diesem Zusammenhang darauf hin, dass in der Münchner S-Bahn die Hausordnung der Deutschen Bahn AG gilt. Diese schreibt für alle Hunde über einem Stockmaß von 40 cm einen Maulkorb vor.

 

Weitere Informationen über gefährliche Hunde und die bayerische Kampfhundeverordnung gibt es auf den Seiten des Münchner KVR.

Hund Maulkorb Rottweiler S-Bahn

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