Wiesn-Bedienungen werden 2016 doch nicht wie angedroht als Spitzenverdiener geführt und somit hart besteuert. Das verkündete Finanzminister Söder.
München – Beschäftigte auf dem größten Volksfest der Welt werden auch 2016 den permanenten Lohnsteuer-Jahresausgleich erhalten. Das bedeutet, sie müssen doch nicht den Großteil ihres Verdienstes an das Finanzamt abtreten.
Der Lohn wird für Angestellte auf dem Oktoberfest (wie bis 2015 auch offiziell) auf einen längeren Zeitraum umgelegt. Das senkt den Durchschnittsverdienst und führt zu einem niedrigeren Steuersatz. So bleibt mehr Netto für die Zeit der Beschäftigung.
Ab 2015 hatte das der Bund ändern wollen. Bedienungen auf der Wiesn, die in kurzer Zeit viel Geld erhielten, sollten als Spitzenverdiener geführt werden. Das Geld erhielten erst Monate später durch den Lohnsteuerjahresausgleich wieder zurück.
Ende 2014 hatten daher die Wiesn-Bedienungen 3600 Unterschriften gesammelt und Söder wollte sich bei Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble für sie einsetzen.
Am Montag konnte er die Betroffenen dann beruhigen. Ein Prosit!
mk