Ein 25 Jahre alter Mann ist zu 10 Jahren Haft verurteilt worden, weil er im Streit seine Mutter erwürgt hat. Der Vorsitzende Richter sprach von einer intensiven Gewalteinwirkung, die zum Tod führte. An die Tat kann sich der Verurteilte nicht erinnern.
München – Weil er seine Mutter im Streit erwürgt hat, muss ein 25 Jahre alter Friseur-Azubi ins Gefängnis. Das Landgericht München I verurteilte den Deutschen am Dienstag wegen Totschlags zu zehn Jahren Haft. Der Vorsitzende Richter befand ihn für voll schuldfähig, auch wenn er während der Tat im Oktober 2017 betrunken war und unter Drogeneinfluss stand.
Der Angeklagte hatte zu Prozessauftakt bestätigt, dass er wohl die Schuld am Tod seiner Mutter trage. Dem Totschlag an seinem Geburtstag vorangegangen war ein Streit über das Verhalten der Mutter. Die 55 Jahre alte Frührentnerin war allgemein in einem schlechten gesundheitlichen Zustand, sie war alkoholkrank und stark übergewichtig, nahm regelmäßig Marihuana und verließ seit Jahren ihre Münchner Wohnung nur noch selten. An die eigentliche Tat kann sich der 25-Jährige nicht erinnern.
In der Urteilsbegründung berief sich der Vorsitzende Richter auf die Ergebnisse der Obduktion. Diese würden eindeutig zeigen, dass der Verurteilte seine Mutter mehrfach geschlagen habe. Außerdem sprach er davon, dass es ein «massives Einwirken auf den Hals der Mutter» gegeben habe – der 25-Jährige muss sie demnach mehrere Minuten lang gewürgt haben, bis die Frau durch die Strangulation gestorben ist. Keinesfalls sei es so gewesen, dass die 55-Jährige aufgrund ihres allgemein schlechten Gesundheitszustandes gestorben sei, nachdem ihr Sohn von ihr abgelassen hatte. Das hatte der Anwalt des 25-Jährigen in seinem Plädoyer behauptet. Diese These lasse sich durch einen Sachverständigen nicht bestätigen, so der Richter.
Das Gericht wertete die Tat als Totschlag mit direktem Tötungsvorsatz, da der Angeklagte mindestens zwei Mal insgesamt fünf oder sechs Minuten lang die Mutter gewürgt haben muss. Von einer Körperverletzung mit Todesfolge kann bei einer solch «langen, intensiven Gewalteinwirkung» nicht mehr die Rede sein, sagte der Richter.
dpa