Do., 02.04.2015 , 12:51 Uhr

Gärtnerplatz-Mord: Angeklagter freigesprochen

Das Landgericht München spricht Roman H. vom Vorwurf frei, Ingrid W. erdrosselt zu haben – obwohl es belastende Hinweise gibt. In der Wohnung der Toten sowie an deren Körper und Kleidung entdeckten Fahnder zahlreiche DNA-Spuren, die dem Angeklagten zugeordnet wurden. Sie entdeckten aber auch DNA-Spuren von drei bis vier weiteren Männern.

 

 

München – Der Mord an Ingrid W. bleibt wohl ungesühnt. Nach einer mehrmonatigen Beweisaufnahme hat die 2. Strafkammer am Landgericht München den Hauptverdächtigen Roman H. freigesprochen – aus Mangel an Beweisen. Dabei wurden in der Wohnung der Toten sowie an deren Körper und Kleidung zahlreiche DNA-Spuren entdeckt, die dem 37-Jährigen zugeordnet werden konnten.

 

Gerichtssprecherin Andrea Titz erklärte gegenüber münchen.tv am Mittwoch jedoch, dass sich nun „ehebliche Zweifel“ hinsichtlich der Täterschaft des Angeklagten aufgetan hätten. Neben den DNA-Spuren von Roman H. war nämlich auch genetisches Material von drei bis vier weiteren Männern gefunden worden.

 

Angeklagter hatte sich Vertrauen erschlichen

Nun wird der Mord wohl unaufgeklärt zu den Akten gelegt. Denn einen weiteren Verdächtigen, der die 69-Jährige Witwe Ingrid W. im Oktober 2013 in ihrem Appartement in einem Mehrfamilienhaus an der Corneliusstraße, Ecke Müllerstraße, erdrosselt und ihren Schmuck gestohlen haben soll, gibt es erst einmal nicht.

 

Roman H., der gelernte Schweißer war schnell ins Viesier der Fahnder geraten. Denn er und die Witwe kannten sich. Zeitweise lebten sie sogar auf derselben Etage des Mehrfamilienhauses. H. hatte die 69-jährige Rentnerin über seine Mutter kennengelernt, die ebenfalls in dem Haus lebt. Die Staatsanwaltschaft war davon ausgegangen, dass der Angeklagte erkannt habe, dass die Witwe Wertgegenstände besaß, die er stehlen könnte. Um sich ihr Vertrauen zu erschleichen, soll er ihr angeboten haben, handwerkliche Tätigkeiten für sie zu erledigen.

 

Gericht nicht von Unschuld überzeugt

 

Zwischen dem 4. und 5. Oktober 2013 soll sich H. in ihrer Wohnung aufgehalten haben. Da die Frau aber bemerkt haben soll, dass Roman H. ihre Wertgegenstände stiehlt, soll sie ihn zur Rede gestellt haben. In dieser Situation soll der 37-Jährige die Rentnerin niedergeschlagen und erdrosselt haben.

 

Doch Titz erklärt den Freispruch des Richters Norbert Riedmann: „Man kann nicht genau sagen, was sich in der Wohnung ereignet hat.“ Obwohl es Hinweise gibt, dass der Angeklagte der Täter ist oder zumindest an der Tat beteiligt gewesen sein könnte, bleiben Zweifel übrig, meint Titz. „Wir sind alles andere als von der Unschuld des Angeklagten überzeugt.“

 

Klar ist nun aber: Sollte nicht eines Tages ein Zufall den Ermittlern helfen, werde der Mord an Ingrid W. nie aufgeklärt werden können. Dabei hatte die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung zu lebenslanger Haft gefordert. Am Ende aber sprach das Gericht Roman H. lediglich wegen des Diebstahls einer Kamera aus einem Hotelzimmer schuldig. Die dafür verhängte Freiheitsstrafe von sechs Monaten hat sich jedoch schon durch die U-Haft erledigt.

 

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