Di., 21.02.2017 , 16:22 Uhr

Gefährliche Personen können künftig mit Fußfesseln überwacht werden

München – Extremisten und Gefährder können in Bayern künftig mit elektronischen Fußfesseln überwacht werden.

 

Die Staatsregierung verständigte sich am Dienstag in München auf einen entsprechenden Gesetzentwurf. «Damit wissen wir künftig, wo sich solche Personen herumtreiben und können ihren Bewegungsspielraum, falls erforderlich, auch einschränken», sagte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) nach der Kabinettssitzung.

 

Die neue Regelung wird im Polizeiaufgabengesetz verankert und soll an einen richterlichen Beschluss geknüpft sein. Eine vorherige Verurteilung ist dabei keine Bedingung für die Überwachung. Nach Angaben des Ministers sei es derzeit aber eine «sehr überschaubare Zahl» an Personen, die für eine Überwachung mit Fußfessel infrage komme. «Es ist eher weniger als ein Dutzend. Es ist kein Massenphänomen.»

 

Zudem werden die Aufzeichnungen aus der Videoüberwachung durch die Polizei oder an bestimmten Straßen und Plätzen künftig zwei Monate statt wie bisher drei Wochen gespeichert. «Wir werden Straftaten im öffentlichen Raum noch offensiver bekämpfen und ahnden. Dabei geht es auch um eine noch höhere Abschreckungswirkung», sagte Herrmann.

 

Die Überwachung mit elektronischen Fußfesseln war bereits Thema bei der Klausur der CSU-Landtagsfraktion Mitte Januar im Kloster Banz und wurde dort in einem Beschlusspapier festgehalten. Minister Herrmann rechnet nun mit einer Einführung noch vor der Sommerpause.

 

dpa

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