Do., 28.01.2016 , 11:14 Uhr

Gema zieht erneut gegen YouTube vor Gericht

Der Streit zwischen der Verwertungsgesellschaft Gema und der Google-Tochter YouTube ist zäh und zieht sich bereits seit Jahren hin. Nach einer ganzen Reihe von Gerichtsverfahren scheinen die Auseinandersetzungen festgefahren. Nun stellt die Gema erneut Schadenersatzansprüche für vermeintlich unberechtigt verbreitete Musikvideos – diesmal vor dem Oberlandesgericht München.

 

 

Was ist YouTube?

Im Februar 2005 registrierten die Gründer Chad Hurley und Steve Chen die Seite www.youtube.com und legten so den Grundstein für das Video-Imperium. Nur 19 Monate später übernahm der Internetriese Google den Dienst für 1,65 Milliarden Dollar. Das war damals der teuerste Zukauf in der Firmengeschichte. YouTube hat nach eigenen Angaben inzwischen mehr als eine Milliarde Nutzer.

 

Wie viel Google mit YouTube verdient, ist nicht bekannt. Die Marktforschungsfirma eMarketer schätzt, dass YouTube 2014 etwa 1,13 Milliarden Dollar Umsatz mit Werbung gemacht hat. YouTube selbst erklärte 2015, dass die Partnerumsätze im Werbebereich im Vergleich zum Vorjahr um 50 Prozent gestiegen seien, „bereits das dritte Jahr in Folge in dieser Höhe“.

 

In Sachen Urheberrecht bekräftigte das Unternehmen, bis Oktober 2014 insgesamt eine Milliarde Dollar an Rechteinhaber ausbezahlt zu haben.

 

 

Was ist die Gema?

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema) wurde 1903 gegründet. Sie ermöglicht den Kauf von Rechten zur Musiknutzung und leitet Lizenzbeiträge dafür an mehr als 65.000 Komponisten, Texter und Musikverleger in Deutschland und über zwei Millionen Berechtigte im Ausland weiter.

 

Ob Radiosender, Diskotheken, Bars, öffentliche Partys oder der Friseursalon, der in seinem Laden Musik abspielt: Die Gema sammelt bei ganz unterschiedlichen Musiknutzern ein und sorgt nach eigenen Angaben dafür, dass „das geistige Eigentum“ der Kreativen geschützt und sie für die Nutzung ihrer Werke „angemessen entlohnt“ werden.

 

Die Gema gerät immer wieder in die Kritik. Neben dem aktuellen jahrelangen Streit mit Youtube hatte sich die Verwertungsgesellschaft auch einen erbitterten Kampf mit Diskotheken-Besitzer geliefert. Nachdem viele Betreiber angesichts geplanter neuer Tarife vor einem Clubsterben gewarnt hatten, konnten beide Parteien nach zähen Verhandlungen vor zwei Jahren endlich einen Kompromiss erzielen.

 

Kreative warnen dagegen immer wieder vor einer Umsonst-Kultur im Musikgeschäft und sprechen sich für eine Stärkung der Urheberrechte und für die Gema aus.

 

 

Worum streiten Gema und YouTube?

Im Kern dreht sich der schon seit Jahren währende Streit um zwei Fragen: Ist YouTube ein Musikdienst und steht damit in der generellen Verantwortung für die dort eingestellten Inhalte oder nur eine Plattform für die Verbreitung von Inhalten seiner Nutzer? Und zweitens: Was muss YouTube den Rechteinhabern oder Verwertungsgesellschaften an Lizenzen dafür zahlen, dass über die Plattform urheberrechtlich geschützte Musik abrufbar ist.

 

 

Was wird im aktuellen Gerichtsverfahren verhandelt?

Im aktuellen Gerichtsverfahren in München fordert die Gema unter anderem auf Basis einer Liste von strittigen Werken auch Schadenersatz von der Google-Tochter wegen unrechtmäßiger Verbreitung im Netz.

 

 

Welche Positionen vertritt die Gema?

Die Gema ist der Überzeugung, dass YouTube als Musikdienst auftritt, der mit Hilfe der Inhalte auch Werbeeinnahmen in großem Maßstab generiert. Die Künstler gingen dabei leer aus. Als Vertreterin der jeweiligen Rechteinhaber will sie die Verbreitung von Musikstücken untersagen, sofern mit ihr keine entsprechenden Lizenzvereinbarungen geschlossen wurden. Anderenfalls fordert sie Schadenersatz.

 

 

Wie steht YouTube zu den Vorwürfen?

YouTube versteht sich dagegen in erster Linie als Plattform und technischer Dienstleister für die Inhalte, die die Nutzer selbst dort einstellen. Die Google-Tochter verweist zudem darauf, dass mit zahlreichen Rechteinhabern direkt Vereinbarungen geschlossen worden seien. Werbung werde nur geschaltet, sofern das mit diesen Rechteinhabern vereinbart sei. Die Erlöse flössen zu einem Großteil eben diesen Rechteinhabern zu. Bei vielen der von der Gema beanstandeten Videos stünden der Verwertungsgesellschaft zudem aus verschiedenen Gründen gar keine Rechte zu.

 

 

Was ging dem Konflikt voraus?

Eine Interimsvereinbarung war im März 2009 ausgelaufen. Seither können sich die Streitparteien nicht über die Konditionen für eine Verlängerung einigen. Während YouTube den Rechteinhabern beispielsweise eine Beteiligung an den erzielten Werbeeinnahmen bieten will, fordert die Gema eine Vergütung pro angesehenes Video.

 

2010 wurde vom Landgericht Hamburg eine von der Verwertungsgesellschaft beantragte einstweilige Verfügung zurückgewiesen. Eine Unterlassungsklage wies das gleiche Gericht 2012 zurück. Ein Schiedsverfahren, das die Gema 2013 beantragte, wurde bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung der aktuellen Klage ausgesetzt.

 

2015 ging es vor dem Landgericht München und dem Oberlandesgericht Hamburg um die Löschung bestimmter Videos. YouTube müsse solche Inhalte sperren, sobald sie etwa auf Urheberrechtsverletzungen hingewiesen würden, entschieden die Richter. Zudem darf YouTube bei in Deutschland blockierten Videos mit einer Sperrtafel nicht mehr suggerieren, dass die Gema die Wiedergabe unterbunden habe.

 

 

 

dpa

Gema Rechtsstreit YouTube

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