Der Fall wird im November wieder aufgerollt. Im Jahr 2012 wurde ein Münchner an der A9 brutal misshandelt, sodass er wenig später an den Folgen seiner Verletzungen starb.
Es war ein grausames Verbrechen, das den Bundesgerichtshof (BGH) heuer erneut beschäftigt.
2012 hatten fünf Männer einen 39-Jährigen von einem Autobahnparkplatz verschleppt und ihn anschließend brutal misshandelt. Willkürlich haben sie ihn ausgesucht und von ihm Geldkarten mit den Geheimzahlen erpresst. Die Verbrecher gaben daraufhin seine 4000 Euro für Tank, Turnschuhe und Kaffeepakete aus. In einem Transporter, den sie in der Nähe der Autobahn in einem Waldstück abgestellt hatten, ließen sie den Mann gefesslt liegen und schließlich an seinen Verletzungen sterben. Der Münchner Informatiker war auf der A9 in Sachsen-Anhalt unterwegs zu seinen Eltern nach Hamburg.
Zwei Jahre nach der Tat wurden die Verbrecher verurteilt. Damals folgten für die fünf Männer Haftstrafen von zwischen neuneinhalb bis zwölf Jahren und zwei Monaten. Die Angeklagten aber auch die Familie des Opfers hatten in Karlsruhe Revision eingelegt. Jetzt will der BGH am 19. November den Fall wieder aufrollen.
ScRi