Mi., 14.05.2014 , 11:55 Uhr

Haar: Laserpointer-Attacke gegen S-Bahn

Ein seltsamer Spaß: Der Tatverdächtige wollte mit einer Laserpointer-Attacke den S-Bahn-Führer „ärgern“.

 

Der 21-jährige aus Wolfratshausen hat am frühen Mittwochmorgen (14. Mai) den Triebfahrzeugführer einer S4 nach Ebersberg mit einem Laserpointer absichtlich geblendet. Eine Streife der DB-Sicherheit stellte den Tatverdächtigen am Bahnsteig. Die Bundespolizei ermittelt wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr und Körperverletzung.  

 

 

Gegen 00:40 Uhr fuhr die S-Bahn S4 Richtung Ebersberg in den Haltepunkt Gronsdorf ein. Dabei blendete ein heller Strahl den Triebfahrzeugführer durch die Frontscheibe. Der 35-jährige S-Bahnführer gab an, dass der Strahl für etwa eine Sekunde auf sein Auge traf, obwohl er sich versucht habe wegzudrehen. Er verständigte daraufhin eine in der S-Bahn befindliche Streife der Deutsche Bahn-Sicherheit, welche am Haltepunkt ausstieg.

Am Bahnsteig stellte diese Streife einen 21-Jährigen aus Wolfratshausen fest, der einen Laserpointer in der Hand hatte. Daraufhin verständigten die DB-Mitarbeiter die Bundespolizei. Der Triebfahrzeugführer konnte seine Fahrt fortsetzen.

 

 

Die eingetroffene Streife der Bundespolizei stellte den Laserpointer sicher und nahm den 21-Jährigen mit zum Revier am Ostbahnhof. Dort gab er an, dass er den Triebfahrzeugführer ärgern wollte. Er hatte den Laserpointer zuvor einem Freund für 10 Euro abgekauft und am Haltepunkt auf eine S-Bahn gewartet.

Gegen den 21-Jährigen aus Wolfratshausen wird nun ein Strafverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr und Körperverletzung eingeleitet. Nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen konnte der 21-Jährige die Dienststelle gegen 02:30 Uhr verlassen.

 

 

Der 35-jährige Triebfahrzeugführer konnte seine Fahrt abschließen, klagte aber im Nachgang über ein tränendes Auge und wird es bei andauernden Beschwerden untersuchen lassen.

 

 

Die Bundespolizeiinspektion München warnt:

Eine Blendung mit einem Laserpointer kann strafrechtliche Ermittlungen nach sich ziehen. Häufig ist hierbei der Tatbestand der (gefährlichen) Körperverletzungen erfüllt. Im Bereich der Eisenbahn (z.B. Blendung von Lokführern) erfüllt dies häufig den Tatbestand des Gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr.

 

 

jn / Polizei

Bild: Symbolbild. Quelle: Bundespolizei

Haar Laserpointer S-Bahn

Das könnte Dich auch interessieren

22.04.2026 Wie Münchner ohne Stress fit bleiben Die Informationsflut im Netz ist gewaltig und oft mehr ermüdend als erhellend. Dabei ist Gesundheitsmanagement im aktuellen Jahr keine Frage der Erschöpfung mehr, sondern eine des geschickten Timings und der richtigen digitalen Verbündeten. Statistiken zeigen, dass über 60 Prozent der Deutschen ihre Gesundheitsfragen zuerst dem Internet stellen, bevor sie überhaupt den Hörer für einen Termin 21.04.2026 Der Weg zur Wunschfigur in München: Ein Leitfaden zu Methoden, Kosten und Klinikwahl bei der Liposuktion Hartnäckige Fettpolster an Bauch, Hüften oder Oberschenkeln können frustrierend sein, besonders wenn sie sich trotz disziplinierter Ernährung und regelmäßigem Sport hartnäckig halten. Für viele Menschen in München stellt sich dann die Frage nach alternativen Lösungen. Die Liposuktion, umgangssprachlich als Fettabsaugung bekannt, ist ein chirurgischer Eingriff zur gezielten Formung der Körperkontur, nicht zur Gewichtsreduktion. Sie entfernt 20.04.2026 Mitmachen und gewinnen - Fit-Amino! Fit-Amino und münchen.tv verlosen ein Monatspaket „Fit-Amino Wiederholungskomfort“ im Wert von rund 50 €! Das steckt drin: – 32 Portionsbeutel in praktischer Pulverform – Hochwertige Aminosäuren: L-Arginin, L-Glutamin, L-Lysin, L-Pidolat – Mit Vitamin C – für normalen Energiestoffwechsel, normale Knochen und Knorpel – 100 % vegan, glutenfrei, halal, koscher Einfach in Wasser auflösen, trinken, fertig 16.04.2026 Was ändert sich mit dem neuen SCHUFA-Score? Seit dem 17. März wird im SCHUFA-Account statt eines Prozentwertes ein dreistelliger Punktestand angezeigt. Die SCHUFAHolding AG hat an diesem Datum den bisher gültigen Basisscore eingestellt und durch den sogenannten NextGen Score 1.0 ersetzt. Wer wie die meisten an den 97,5-Prozent-Wert gewöhnt ist, fragt sich jetzt vermutlich, ob 812 Punkte gut oder nur mittelmäßig sind.