Di., 16.01.2018 , 15:12 Uhr

Kampf gegen illegale Vermietung: Bis 500.000 Euro Bußgeld

München gehört zu den beliebtesten Städten Deutschlands, bei ihren Bewohnern genauso wie bei Touristen aus aller Welt – trotz der hohen Preise. Um sich noch Geld extra zu verdienen, vermieten viele Einwohner ihre Zimmer oder gar ganze Wohnungen an Reisende. Passiert das aber in Summe mehr als acht Wochen im Jahr, bewegt man sich bereits im illegalen Bereich.

 

Der Münchner Stadtrat will nun verstärkt gegen eine solche Zweckentfremdung von Wohnraum vorgehen. Bis zu 500.000 Euro Strafe werden verhängt, wenn Bürgerinnen und Bürger ihren Wohnraum an Touristen vermieten.

 

 

„Zweckentfremdung ist kein Kavaliersdelikt“ – unter diesem Motto hat das Sozialreferat der Landeshauptstadt München jetzt eine Informationskampagne gestartet, um die Verfolgung von Zweckentfremdungen, besonders durch illegale Vermietungen von Ferienwohnungen, zu intensivieren. Deshalb werden in den kommenden Wochen unter anderem Plakate im Stadtgebiet aushängen und in zahlreichen Gaststätten Postkarten ausliegen.

 

Bürger können Zweckentfremdung online melden

 

Gleichzeitig wurde unter www.raum-fuer-muenchen.de eine Meldeplattform eingerichtet, damit Bürgerinnen und Bürger vermutete Zweckentfremdungen über ein Online-Formular schnell und unbürokratisch melden können. Außerdem gibt es dort nochmals detaillierte Informationen, in welchen Fällen eine Zweckentfremdung vorliegt und auf welche Details ggf. zu achten sind.

 

„Mit der Informationskampagne soll ein Bewusstsein dafür geschaffen werden, dass durch Zweckentfremdung dem ohnehin sehr angespannten Mietwohnungsmarkt wertvoller Wohnraum dauerhaft entzogen wird und in der Folge die Mietpreise weiter steigen,“ so Sozialreferentin Dorothee Schiwy.

 

Das Sozialreferat beobachte seit Jahren eine starke Zunahme in diesem Bereich und schätzt, dass es bei rund 1.000 Wohnungen den Verdacht einer Zweckentfremdung gibt. Weitere 300 Wohneinheiten werden den Schätzungen zufolge durch sogenannte „Medizintouristen“ zweckentfremdet.

 

Seit Ende 2017 gilt in der Landeshauptstadt eine neue Zweckentfremdungssatzung mit der unter anderem die möglichen Bußgelder von 50.000 auf 500.000 Euro erhöht wurden. Außerdem gibt es erweiterte Auskunftspflichten für Verwalter und Vermittler als auch für Dienstanbieter.

 

Zwischen 2013 und 2016 hat das Sozialreferat 800 illegale Zweckentfremdungen im Stadtgebiet beendet. Dadurch wurde eine Wohnfläche von rund 55.000 Quadratmetern gerettet, beziehungsweise dem Wohnungsmarkt wieder zugeführt.

Mietraum Wohnraum Zweckentfremdung

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