München – Ein vom Kreisverwaltungsreferent Wilfried Blume-Beyerle vorgestellter 43-Punkte-Plan soll die Behördengänge an Bürgerbüros, Kfz-Zulassungsstellen oder Ausländerbehörden zukünftig verkürzen. Zudem soll es in absehbarer Zeit möglich sein, die Anträge für einen Reisepass und Personalausweis online zu beantragen.
Wer kennt die Situation nicht? Volle Wartehallen, gestresste Menschen an allen Ecken und Enden, und überbelastete Mitarbeiter – der Gang zu den Bürgerbüros, Kfz-Zulassungsstellen oder der Ausländerbehörde kann für den Münchner schnell mal zu einer Tortur werden. Kreisverwaltungsreferent Wilfried Blume-Beyerle will dem nun entgegenwirken. Mit Hilfe eines 43-Punkte-Plans will Blume-Beyerle nun für Ordnung in dem bürokratischen Chaos sorgen.
Ausweitung des E-Goverments
Ein Kernpunkt des „Rettungsplans“ ist die Modifizierung des sogenannten E-Goverments. Zwar kann der Bürger bereits die Anträge für einen Personalausweis oder Reisepass online ausfüllen, doch das Formular muss immer noch selbstständig zum Amt gebracht werden. Und dann heißt es eben auch hier: Warten, warten, warten. Zukünftig bleibt den Münchnern dieser Prozess wohl erspart. Die Abwicklung soll nur noch online erfolgen.
Wartezeiten maximal nur noch eine halbe Stunde
Weitere Punkte von Blume-Beyerles Plan: Mehr Personal und neue Standorte für dezentrale Bürgerbüros, die es ermöglichen, dass jeder Bürger maximal eine halbe Stunde benötigt, um zum nächst gelegenen Bürgerbüro zu gelangen. Zudem sollen Selbstbedienungsterminals die langen Wartezeiten verkürzen. An den fest installierten Automaten können Behördengänge einfach und schnell digital erledigt werden, wodurch sich Blume-Beyerle vor allem eine Entlastung der Mitarbeiter und verkürzte Wartezeiten erhofft. Niemand soll in Zukunft länger als 30 Minuten warten müssen.
Zwei Probleme gibt es bei Blume-Beyerles ambitioniertem 43-Punkte-Plan dann doch. Erstens benötigt die Programmierung der Selbstbedienungsterminals IT-Fachleute, welche zurzeit nur begrenzt verfügbar sind. Zweitens fehlt in Bayern immer noch ein Gesetz, welches regelt, inwiefern der neue digitale Personalausweis die Unterschrift vor Ort ersetzen darf. Fachleute rechnen damit nicht vor Mitte des Jahres 2015. Erst dann wäre die digitale Unterschrift rechtsverbindlich und der 43-Punkte-Plan umsetzbar.