Do., 12.05.2016 , 10:37 Uhr

Landgericht: Hofbräukeller muss AFD bewirten

Die Wirte des Hofbräukellers in München müssen die AFD nun doch bewirten. Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts München hervor.

 

Per einstweiliger Verfügung stellt dieses klar, dass die Steinberg Gastronomie GmbH der AfD am kommenden Freitag und Samstag den Festsaal und das Reiterzimmer im Münchner Hofbräukeller überlassen müsse. Auf der Veranstaltung wird auch Frauke Petry erwartet.

 

Ursprünglich hatte der Wirt Ricky Steinberg für die Veranstaltung zugesagt und die Reservierung entgegen genommen. Später zog er die Zusage zurück, weil er die Rechtspopulisten nicht in seinem Haus haben wolle. Die Afd habe sich zu sehr radikalisiert, so Steinberg. Er fürchte um den Ruf des Hofbräukellers und um die Sicherheit seiner Gäste. Er hatte die Absage auch damit begründet, dass er in Kürze kein passendes Sicherheitskonzept entwerfen könne und verwies auch auf den AfD-Parteitag in Stuttgart, wo es zu gewalttätigen Ausschreitungen gekommen war.

 

Laut Münchner Landgericht liege jedoch ein rechtmäßiger Vertrag vor, der eingehalten werden müsse. Die Kündigung sei zu kurzfristig und nicht wirksam. Dem Mietvertrag nach sei der Hofbräukeller zwar berechtigt, den Vertrag aus „sachlich gerechtfertigten Gründen“ zu kündigen, sagte ein Sprecher des Landgerichtes. Diese Voraussetzung habe die Zivilkammer in den von Wirtsseite vorgebrachten Sicherheitsbedenken jedoch nicht erfüllt gesehen.

 

Wirt Ricky Steinberg könnte noch gegen die Entscheidung vorgehen, aufgrund der knappen Zeit könnte dies allerdings schwierig werden. Zu der Veranstaltung werden über 400 Gäste erwartet.

 

„Wir haben das bekommen und prüfen nun rechtliche Mittel“, sagte der Wirt Ricky Steinberg zu der einstweiligen Verfügung des Gerichts. Ob er dagegen vorgehen will, stehe noch nicht fest. „Wir sind sehr enttäuscht, dass der Richter unsere Sicherheitsbedenken nicht sieht.“

 

Der Sprecher des bayerischen AfD-Landesverbandes, Petr Bystron, bezeichnete die Gerichtsentscheidung als „schallende Ohrfeige für SPD und CDU“. Denn die beiden Parteien hätten immer wieder versucht, Veranstaltungen der AfD zu verhindern, sagte Bystron.

 

pm / dpa

Afd hofbräukeller Landgericht

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