Mi, 10.10.2018 , 12:03 Uhr

Landtagswahlen: Die verschiedenen Stimmzettel in Kürze erklärt

Am kommenden Sonntag, den 14. Oktober, findet die Landtagswahl in Bayern statt. Egal ob per Briefwahl, oder im Wahllokal – bei den umfangreichen Wahlunterlagen kann man schnell mal durcheinanderkommen. Wir haben für euch das Wichtigste in Kürze zusammengefasst.

 

Bei der Landtagswahl am 14. Oktober gibt es vier verschiedene Stimmzettel: zwei für die Landtagswahl, sowie zwei für die Bezirkswahl. Bei der Landtagswahl (weiße Stimmzettel) wird zwischen Erst- und Zweitstimme unterschieden. Zusammen dienen die beiden Stimmen der Berechnung der Sitze einer Partei im Landtag. Jeder der sieben Regierungsbezirke in Bayern stellt einen Wahlkreis dar, jeder Wahlkreis ist wiederum unterteilt in Stimmkreise. Insgesamt gibt es in Bayern derzeit 91 Stimmkreise. Die meisten Stimmkreise hat Oberbayern (31 Stimmkreise). Pro Stimmkreis kann ein Direktmandat gewählt werden.

 

Erststimme der Landtagswahl

Mit der Erststimme wird ein Kandidat aus dem jeweiligen Stimmkreis in den Landtag gewählt. Der Kandidat mit den meisten Stimmen zieht in den Landtag ein. Insgesamt gibt es 91 Sitze, resultierend aus 91 Stimmkreisen. Dies passiert jedoch nur, sofern die Partei die 5-Prozent-Hürde erreicht. Andernfalls dürfen auch die Direktkandidaten nicht in den Landtag einziehen.

Wichtig außerdem: es darf nur ein Kreuz gemacht werden, sonst ist die Wahl ungültig.

 

 

Zweitstimme der Landtagswahl

Mit der Zweitstimme wird eine Partei und gleichzeitig auch ein Kandidaten der Parteiliste gewählt. Die Zweitstimme ist personenbezogen. Es ist möglich, damit einen Kandidaten zu wählen, egal auf welchem Platz in der Liste er steht. Je besser der Kandidat abschneidet, desto höher seine Chance, in den Landtag einzuziehen. Der Wähler gewichtet also einen Kandidaten innerhalb der Partei.

 

 

Bezirkswahl

Die Bezirkswahlen betreffen die kommunalen Ebenen in Bayern. Für die Bezirkswahl gelten im Grunde dieselben Regeln wie für die Landtagswahl. Ausnahme: es gibt keine Fünf-Prozent-Hürde. Deshalb sind die Regionalparlamente auch deutlich vielseitiger zusammengesetzt als der Landtag. Die Erst,- bzw. Zweitstimmen beziehen sich bei der Bezirkswahl auf den jeweiligen Bezirkstag.

 

 

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