Flugzeuge machen Lärm – vor allem in der Nähe eines Airports. Ein Mann nahe Freising findet nicht in Ordnung, dass für den möglichen Bau der dritten Startbahn am Münchner Flughafen die bisherige Lärmobergrenze aufgehoben wurde. Er klagt vor Gericht.
München – Der vom Münchner Flughafen ausgehende Fluglärm steht am Mittwoch (10.00 Uhr) im Mittelpunkt eines Prozesses vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH). Ein Bürger der Freisinger Nachbargemeinde Kranzberg will nicht hinnehmen, dass der Lärm über seinem Haus deutlich zunähme, sollte die geplante dritte Startbahn tatsächlich gebaut werden. Er klagt vor dem VGH in München gegen den Freistaat Bayern, der die Genehmigung für die 1,6 Milliarden Euro teure Piste bereits 2011 erteilt hat.
Konkret geht es um die Aufhebung einer seit Jahrzehnten für den Flughafen geltenden Lärmobergrenze. Für den Bau der vier Kilometer langen Startbahn hob die Regierung von Oberbayern als Genehmigungsbehörde den Dauerschallpegel von 62 Dezibel auf, den Flughafenanwohner hinnehmen müssen. Dies führe zu einer deutlich höheren Lärmbelastung, argumentiert der Kläger. Er sieht sein Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt. Mit einem Urteil ist am Mittwoch nach Auskunft eines Gerichtssprechers nicht zu rechnen.
(dpa/lby)