Das ändert sich 2015: Der flächendeckende Mindestlohn wird eingeführt, Schwarzfahren wird teurer und alte KFZ-Kennzeichen dürfen künftig bei einem Wohnortswechsel behalten werden. Die genauen Änderungen finden Sie hier im Überblick:
Einführung des flächendeckenden Mindestlohns
Nach langer Diskussion wird am 1. Januar 2015 der allgemeine, flächendeckende Mindestlohn in der Bundesrepublik eingeführt. Mindestens 8,50 Euro werden alle Arbeitnehmer demnach pro Stunde verdienen. Bei einer 40-Stunden Woche kommen die betroffenen Arbeitnehmer damit zukünftig auf 1473 Euro brutto Monatsgehalt. Insgesamt sollen ca. 3,7 Millionen Beschäftigte im Niedriglohnsektor von den Änderungen profitieren.
Vom Mindestlohn ausgenommen sind hingegen Langzeitarbeitslose, in den ersten sechs Monaten ihrer neuen Beschäftigung. Auch Unter-18-Jährige ohne Berufsabschluss, Auszubildenden und Praktikanten für eine Dauer unter 3 Monaten gilt der Mindestlohn nicht. Bis 2017 gilt zudem eine Übergangsregelung, in der Arbeitnehmerverbände und Gewerkschaften auch Stundenlöhne unter 8,50 Euro aushandeln können.
Altes Kfz-Kennzeichen darf behalten werden
Wer seinen Wohnort wechselt muss ab dem 1. Januar sein altes Kfz-Kennzeichen nicht mehr zwangsläufig abgeben. Bislang mussten Autoinhaber bei einem Umzug in ein anderes Zulassungsbezirk, ein neues Kennzeichen beantragen. Allerdings bleibt die Ummeldungspflicht bei der zuständigen Zulassungsstelle bestehen, da die Kfz-Versicherung weiterhin vom aktuellen Wohnort abhängig ist.
Schwarzfahren wird teurer
Stärker zur Kasse gebeten werden im kommenden Jahr Schwarzfahrer. Statt wie bislang 40 Euro, steigt das Bußgeld auf künftig 60 Euro an. Die Erhöhung wurde im November vom Bundesrat beschlossen und soll vor allem der Abschreckung potentieller Täter dienen. Dem öffentlichen Nahverkehr entgehen nach Angaben des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) durch Schwarzfahrer jährlich rund 250 Millionen Euro an Einnahmen.
Die Erhöhung des sogenannten „Beförderungsentgelts“ wird laut Verkehrsministerium allerdings frühestens im kommenden Frühjahr in Kraft treten, da der Bund zu dessen Umsetzung noch zwei Verordnungen ändern muss. Einen Monat vor der konkreten Umsetzung, sollen die Fahrgäste durch neue Aushänge und Aufkleber nochmals über das neue Bußgeld informiert werden.
Entlastung bei Einkommenssteuer – Gutverdiener künftig stärker belastet
Leichte Steuerentlastung für die Arbeitnehmer: Nach einem Entwurf des Existenzminimumberichts der Regierung wird der steuerliche Grundfreibetrag bis 2016 in zwei Stufen angehoben. Demnach könnte der Freibetrag im kommenden Jahr von 8354 Euro um 118 Euro auf zunächst 8472 Euro angehoben werden. Der Fiskus erhebt Steuern erst bei Jahreseinkommen, die über diesem Betrag liegen, so dass den Arbeitnehmern am Ende des Jahres etwas mehr Geld bleiben wird. Auch die Kinderfreibeträge sollen angehoben werden.
Für die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherungen sinkt der allgemeine Satz von 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent. Diesen teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte. Auch der bisherige Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent wird in Zukunft nicht mehr fällig. Stattdessen dürfen die Krankenkassen aber ab dem 1. Januar einen, vom Einkommen abgängigen, Zusatzbeitrag erheben, der von den Arbeitnehmern alleine zu zahlen ist. Im Falle einer solchen Erhebung erhalten die betroffenen Versicherten ein Sonderkündigungsrecht.
In der Pflegeversicherung steigt der Beitragssatz zudem um 0,3 Prozent. Damit liegt er bei künftig bei 2,35 Prozent sowie 2,6 Prozent für Kinderlose.
Der Regelsatz für alleinstehende Langzeitarbeitslose (Hartz IV) wird im Januar zudem um acht Euro von 391 Euro auf dann 399 Euro pro Monat steigen. Erwachsene in „Bedarfsgemeinschaften“ erhalten künftig 360 Euro monatlich.
Erhöhung der Rente
Rentner können ab Mitte des kommenden Jahres mit einer deutlichen Erhöhung ihrer Bezüge rechnen. Offizielle Schätzungen gehen von einer Rentenerhöhung um etwa ein bis zwei Prozent in West- und in Ostdeutschland aus. Aufgrund der günstigen Lohnentwicklung in Ostdeutschland, ist dort mit einer etwas größeren Erhöhung zu rechnen, als im Westen. Genaue Zahlen werden aber erst im Frühjahr bekanntgegeben.
Neue Varianten beim Elterngeld
Eltern bekommen ab dem 1. Juli die Möglichkeit nach der Geburt ihres Kindes weiter in Teilzeit zu arbeiten und trotzdem Kindergeld zu erhalten. Im Gegensatz zum regulären Elterngeld läuft das „ElterngeldPlus“ nur halb so hoch und läuft über 24 Monate statt wie bisher 12 Monate. . Das „alte“ Elterngeld bleibt aber neben dem ElterngeldPlus weiterhin bestehen. Die Höhe der staatlichen Unterstützung ist vom Einkommen des betreuenden Elternteils abhängig und beträgt zwischen 300 und maximal 1800 Euro pro Monat.
Pflege von Familienmitgliedern wird erleichtert
Angehörige vom Pflegebedürftigen können sich ab Januar eine zweijährige Familienpflegezeit nehmen, in der sie ihre Beschäftigung auf bis zu 15 Wochenstunden reduzieren. Das fehlende Einkommen soll durch den Anspruch auf ein zinsloses Darlehen ausgeglichen werden. Zudem können sich Angehörige zukünftig eine bezahlte Pflegeauszeit von bis zu 10 Tagen nehmen.