München: Gleich zwei Einsätze, bei dem Polizei oder Rettungswagen mit Blaulicht über eine rote Ampel fuhren, endeten mit einem Unfall. Wer für den Schaden haftet muss im Einzelfall entschieden werden.
Sie geben ihr Bestes um anderen in Notsituationen zu helfen und doch kann leider nicht immer alles wie geschmiert laufen. Am Mittwoch haben sich in München gleich zwei Unfälle ereignet, bei denen Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht über eine rote Ampel fuhren.
Obersendling: Rettungswagen prallt auf Opel und kippt dabei um
Im ersten Fall befuhr ein 20-jähriger Rettungsassistent mit seinem 61-jährigen Beifahrer auf einer Einsatzfahrt mit dem Rettungswagen die Aidenbachstraße stadtauswärts. Dabei waren das Blaulicht und das Martinshorn eingeschalten. An der Kreuzung zur Boschetsrieder Straße wollte er diese geradeaus überqueren, obwohl die Ampel Rot zeigte.
Ein Opel-Fahrer wollte dem Rettungswagen Platz machen, dachte jedoch, dass dieser sich von einer anderen Seite nähern würde und fuhr langsam in den Kreuzungsbereich ein. Dabei stieß er frontal in die Seite des Rettungswagens, der durch den Zusammenprall aufgeschaukelt wurde und auf die linke Fahrzeugseite kippte.
Zum Glück wurde bei dem Unfall keiner der Beteiligten verletzt. An beiden Fahrzeugen entstand jeweils ein wirtschaftlicher Totalschaden in einer geschätzten Gesamthöhe von ca. 85.000 Euro.
Westend: Polizeifahrzeug fährt stehenden BMW hinten auf zwei Personen leicht verletzt
Ein 34-jähriger Polizist und sein Partner befuhren wegen eines Einsatzes die Zschokkestraße mit Blaulicht. Als sie eine Kreuzung bei Rotlicht überqueren wollten, übersah der Polizist einen BMW, der vor der roten Ampel hielt. Er konnte er trotz einer sofortigen Vollbremsung und Ausweichmanöver den Zusammenstoß nicht verhindern. Das Polizeifahrzeug schob den BMW nach links gegen den Ampelmasten.
Der 46-jährige Beifahrer des BMWs wurde erlitt diverse Prellungen. Der 25-Jährige Polizeibeamte wurde ebenfalls verletzt. Er wurde mit Rückenschmerzen und einer Risswunde am kleinen linken Finger mit einem Rettungswagen zur ambulanten Behandlung in ein Krankenhaus gebracht.
An beiden Fahrzeugen entstand jeweils ein wirtschaftlicher Totalschaden von insgesamt 50.000 Euro.
Wie bei allen anderen Unfällen auch, muss hier die Frage der Haftung in einer zivilrechtlichen Entscheidung geklärt werden. Eingeschaltetes Blaulicht bedeutet nicht, dass ein Einsatzfahrzeug frei Fahrt hat. In einigen bekannten Fällen trifft den Fahrer, auf dem Weg zum Einsatz, eine (Teil-)Schuld, da er mit ganz besonderer Vorsicht in eine Kreuzung mit roter Ampel einfahren muss. Teils wird sogar unterschieden, ob zusätzlich auch das Martinshorn eingeschaltet war oder nicht.
Anmerkung der Redaktion:
Beide Vorfälle beweisen, unter welchem enormen Druck Polizeibeamte und Rettungskräfte in solchen Extremsituationen stehen können. Auch wenn alles nicht immer optimal läuft, danken wir ihnen für ihre geleistete Arbeit. Wir hoffen, dass sich alle Beteiligten schnell von den Vorfällen erholen.
Bilder: Symbolfotos