Das oberste bayerische Verwaltungsgericht hat den Freistaat im langjährigen Rechtsstreit um saubere Luft in München zu konkreten Plänen für ein Dieselfahrverbot verpflichtet. Grund sind die immer noch hohen Stickstoffdioxid-Werte.
49 Stunden verbringen Münchner Autofahrer laut des neuesten INRIX Verkehrsrankings durchschnittlich im Stau. München ist damit die Stau-Hauptstadt Deutschlands und angesichts dieses Titels bleibt die saubere Luft in München wohl auch in nächster Zeit lediglich ein Wunschdenken. Vor allem die Problemkinder Landshuter Allee und Stachus lösen bei Umweltschützern immer noch tiefe Sorgenfalten aus. Auch wenn die Feinstaubbelastung im gesamten Stadtgebiet über die letzten Jahre abgenommen hat, so wurden die Stickstoffdioxidwerte von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft dort jedes Jahr überschritten.
Ein Schritt in Richtung saubere Luft : Der Münchner Stadtrat hat die Forderungen des Bürgerbegehrens „Sauber sog I“ übernommen.
Die Deutsche Umwelthilfe (DHU) hatte den Freistaat Bayern deswegen bereits vor Jahren verklagt. Seitdem streiten beide Parteien vor Gericht immer wieder über Maßnahmen für eine bessere Luft in München. Das oberste bayerische Verwaltungsgericht verpflichtet die Regierung nun dazu, bis Ende des Jahres Fahrverbote für Dieselfahrzeuge vorzubereiten. Ob diese tatsächlich umgesetzt werden können, hängt vom Bundesgesetzgeber ab.
Während die Wirtschaft vor den Verboten warnt, sehen Umweltverbände ihre Position bestätigt und fordern die sogenannte blaue Plakette für schadstoffarme Autos, mit der vor allem schmutzigere Dieselfahrzeuge aus den Innenstädten ausgesperrt werden. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) ist sowohl gegen die blaue Plakette als auch gegen Diesel-Fahrverbote.
Die bayerische Wirtschaft rechnet mit Schäden durch Fahrverbote. «Für viele Betriebe ist eine kurzfristige Flottenmodernisierung nicht finanzierbar», sagte Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt. Lieber sollte der Verkehrsfluss etwa mittels «grüner Wellen» verbessert werden. Der ADAC Südbayern sprach von einem schweren Schlag für die Verbraucher. Viele Pendler und Bürger seien auf das Fahrzeug angewiesen. Die Politik müsse, mit Augenmaß reagieren und nicht mit «überzogenen Zwangsmaßnahmen».
Präsentiert der Freistaat bis zum 31. Dezember 2017 kein vollzugsfähiges Konzept mit einer Liste für Straßen, auf denen Dieselfahrzeuge verboten werden können, so droht eine Strafe von 4000 Euro. Sollte die Deutsche Umwelthilfe aber beispielsweise das Konzept für nicht ausreichend erachten oder der Freistaat die Frist nicht einhalten, müssen beide Parteien wieder vor Gericht. Dann erst könnte das Gericht das Zwangsgeld anordnen.
sas/dpa