Weil sie ihre Mutter erdrosselt hat, ist eine 41-Jährige aus Unterhaching bei München zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Fall sorgte für besonderes Aufsehen, weil die Frau noch zwei Wochen mit der Toten in einer Wohnung lebte.
München – Das Münchner Schwurgericht hat am Dienstag eine Angeklagte wegen Mordes an ihrer Mutter zu lebenslanger Haft verurteilt. Die beruflich und privat gescheiterte Frau hatte im Februar 2014 das Opfer in dessen Wohnung mit einer Wäscheleine erdrosselt und danach fast zwei Wochen neben der Toten gelebt, wie die 41-Jährige gestand.
Das Tatmotiv sei «nicht ganz klar geworden», sagte der Vorsitzende. Er ging von einem «Motivbündel» aus. Die Angeklagte sei durch ihr Unvermögen, das Leibgericht der Mutter auf den Tisch zu bringen, mit dem «Scheitern ihres Lebens konfrontiert» worden und habe sich geschämt. Dies sei kein niedriger Beweggrund, widersprach Richter Norbert Riedmann der Staatsanwaltschaft. Entgegen deren Antrag hat das Schwurgericht nicht die besondere Schwere der Schuld festgestellt.
Die Angeklagte war mit einer Fotoagentur beruflich gescheitert und in eine Depression verfallen, an der auch ihr Privatleben zerbrach. Sie zog Ende 2011 wieder zu ihrer Mutter in deren Eigentumswohnung, wo es immer wieder unter Alkohol zum Streit, insbesondere über die Arbeitslosigkeit der Tochter, kam.
Am Tattag wollte die Angeklagte am Bahnhof zum Mittagessen einkaufen, hatte aber kein Geld bei sich. Sie habe ihre 70 Jahre alte Mutter nicht schon wieder enttäuschen können, sagte sie im Prozess. Auf einen Zettel schrieb sie: «Mami, ich hab dich lieb». Dann führte sie die Mutter zum gedeckten Tisch und erdrosselte sie von hinten mit der Wäscheleine.
dpa / pm