Mo, 29.09.2014 , 12:57 Uhr

München: Was hat die Bettelverfügung bis jetzt gebracht?

Wie bereits bekannt, ist es in München grundsätzlich erlaubt, auf öffentlichem Verkehrsgrund zu betteln. Lediglich in der Fußgängerzone, auf dem Oktoberfest und im Bereich des Viktualienmarktes, der Grünanlagen-Satzung und der Stachusbauwerk-Satzung ist Betteln in jeglicher Form untersagt.

 

Aufgrund der Entwicklung der letzten Monate sind mit der Allgemeinverfügung nun folgende Bettelformen innerhalb des Altstadtrings sowie im Bereich um den Hauptbahnhof untersagt:

 

 

Nach den bisherigen Erfahrungen ist seit August 2014 im Bereich des Bahnhofviertels ein deutlich verringertes Auftreten von Bettlern feststellbar. Im Bereich des Altstadtrings hingegen ist ein Zuwachs zu erkennen. Allerdings kann allgemein festgestellt werden, dass sich die Bettler bereits auf die Vorgaben der Allgemeinverfügung „eingestellt“ haben und ihr Auftreten verändert haben. So bettelt ein Großteil nun „still“, was den Vorgaben der Allgemeinverfügung entspricht, solange es sich nicht um bandenmäßiges beziehungsweise organisiertes Betteln handelt. Außerhalb des Geltungsgebietes der Allgemeinverfügung gibt es bisher keine merklichen Veränderungen beziehungsweise Abwanderungstendenzen.

 

Eine abschließende Bewertung ist zu diesem Zeitpunkt sicherlich noch nicht möglich. Hierzu müssen die weiteren Monate noch abgewartet und ausgewertet werden. Das Polizeipräsidium behält zusammen mit dem Kreisverwaltungsreferat die weitere Entwicklung im Auge.

 

Im Bereich des Altstadtringes wurden im Monat September bislang 78 Fälle mit Bettelbezug bearbeitet. 52 mal handelte es sich dabei um einen Verstoß gegen die Allgemeinverfügung. Im Monat August wurden ab “in Kraft treten“ der Allgemeinverfügung 48 diesbezügliche Verstöße festgestellt.

Im Bereich des Bahnhofviertels kam es zu 7 Beanstandungen wegen Verstoßes gegen die Allgemeinverfügung.

 

Die im Rahmen der festgestellten Verstöße ausgesprochenen Platzverweise zeigten oftmals keinerlei nachhaltige Wirkung. Die betroffenen Bettler wurden regelmäßig, trotz erfolgter Belehrung und Aushändigung des Informationsblattes der Landeshauptstadt München immer wieder an den gleichen Örtlichkeiten angetroffen.

 

 

 

Um die polizeilichen Platzverweise bei einer solchen ständigen Nichtbeachtung durchzusetzen, wurden letztendlich in sechs Fällen Gewahrsamnahmen von bis zu einer Woche ausgesprochen, die auch richterlich bestätigt wurden.

 

Beispielsweise wurde ein rumänischer Scheibenputzer angetroffen, der in der Rotphase einer Ampelanlage am Karlsplatz die Scheiben der dort wartenden Autofahrer putzte, egal ob diese wollten oder nicht. Dafür verlangte er einen
entsprechenden Obolus. Nach mehrmaliger Nichteinhaltung des polizeilichen Platzverweises wurde hier letztendlich vom Ermittlungsrichter eine Gewahrsamnahme bis 12 Uhr mittags des Folgetages angeordnet.

 

In einem anderen Fall wurde vom Ermittlungsrichter gegen zwei rumänische Bettler eine Gewahrsamnahme mit einer Woche Dauer angeordnet. Die Beiden hatten den Verkehr behindert und außerhalb des satzungsrechtlich geschützten Bereiches gebettelt. Anschließend missachteten sie beharrlich den mehrfach ausgesprochenen polizeilichen Platzverweis.

 

„Bei Maßnahmen wird von der Polizei bewusst differenziert. Unser Ziel ist es nach wie vor nicht, das Betteln in München zu verbieten. Wir wollen es den organisierten Bettlerbanden, die in der Vergangenheit regelmäßig zu Belästigungen in der Öffentlichkeit geführt haben, so unattraktiv wie möglich bei uns machen!“ betont Polizeivizepräsident Robert Kopp.

Kreisverwaltungsreferent Dr. Wilfried Blume-Beyerle fügt hinzu: „Uns kommt es darauf an, bestimmte Formen des Bettelns zu unterbinden und damit die Belästigung der Bürgerinnen und Bürger durch aggressives Auftreten zu verhindern. Die Allgemeinverfügung scheint insoweit bereits eine erste Wirkung gezeigt zu haben“.

 

RG / Polizei

Bettler erlaubt maßnahmen muenchen Polizei
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