Das Verwaltungsgericht München verhandelt heute über Klagen auf Kita-Plätze. Seit 1. August haben Kleinkinder ab einem Jahr gesetzlichen Anspruch auf einen Platz in einer Kindertagesstätte. Kläger sind drei Alleinerziehende und ein Elternpaar, die bei der Suche nach einem Kita-Platz leer ausgegangen sind. Es geht um die Frage, ob die Stadt für die Mehrkosten der Betreuung in einer privaten Einrichtung aufkommen muss.
jn / dpa