Do., 15.10.2015 , 14:57 Uhr

Nach Suff-Fahrt: FW-Abgeordneter Pohl kommt wohl vor Gericht

München – Der schwäbische Freie-Wähler-Landtagsabgeordnete Bernhard Pohl kommt nach einer Alkoholfahrt aller Voraussicht nach vor Gericht.

 

Die vier Landtagsfraktionen votierten bei der Plenarsitzung am Donnerstag einstimmig für die Aufhebung von Pohls Immunität – auch von den Freien Wählern kam kein Widerspruch. Pohl persönlich war zwar im Landtag, fehlte aber bei der Abstimmung.

 

Pohl ist als Verkehrs-Serientäter schon mehrfach bestraft worden, die Staatsanwaltschaft München I will ihn nun vor Gericht bringen. Pohl war im Juli nach dem Sommerempfang des Landtags auf Schloss Schleißheim bei München betrunken Auto gefahren und nach dem Gutachten „absolut fahruntüchtig“ – mit 1,29 Promille. Voraussetzung für einen Strafprozess ist nur noch, dass das Gericht die Anklage zulässt.

 

Unfall mit überhöhter Geschwindigkeit: Pohl wurde 2006 wegen „fahrlässiger Tötung“ verurteilt

 

Pohl hatte selbst mehrere Regelverstöße im Verkehr in den vergangenen Jahren eingeräumt. Nach Medienberichten soll er einmal sogar wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden sein, weil ein Mensch bei einem von Pohl verursachten Unfall ums Leben kam. Ein Gericht betitelte ihn als unbelehrbar, als er einmal gegen ein Bußgeld vorgehen wollte, das er für zu hoch befand. Der Betroffene sei sich „seiner Vorbildfunktion als Landtagsabgeordneter nicht einmal ansatzweise bewusst“, heißt es beispielsweise in Unterlagen, die der Augsburger Allgemeinen vorliegen. 

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