Di., 22.07.2014 , 15:53 Uhr

NSU-Prozess: Keine neuen Anwälte für Zschäpe

München: Beate Zschäpe muss ihre drei bisherigen Anwälte behalten – auch gegen ihren Willen. Das Münchner Oberlandesgericht hat den Wunsch der Hauptangeklagten im NSU-Prozess nach neuen Pflichtverteidigern abgelehnt.

Das teilte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl am Dienstagnachmittag zu Beginn der Hauptverhandlung mit. Die Begründung der mutmaßlichen Neonazi-Terroristin für ihren Wunsch nach neuen Verteidigern war demnach juristisch nicht ausreichend.

Vollig überraschend hatte Zschäpe vergangene Woche erklärt, dass Sie ihren drei Verteidigern Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm nicht mehr vertraue. Das Oberlandesgericht verlangte daraufhin eine schriftliche Begründung. In dieser legte Zschäpe nach Ansicht des Gerichts nicht ausreichend dar, warum das Vertrauensverhältnis zu ihren Anwälten endgültig und nachhaltig erschüttert sein soll. -Die Voraussetzungen für einen Wechsel der Verteidiger sind somit nicht erfüllt.

Götzl sagte als Grund für die Ablehnung von Zschäpes Antrag, dieser habe keine konkreten und hinreichenden Anhaltspunkte dafür enthalten, dass das Vertrauensverhältnis zu ihren Anwälten so nachhaltig gestört sei, dass eine sachgerechte Ausübung des Mandats für ihn als Vorsitzenden erkennbar unmöglich wäre. Zschäpe kann ihre Anwälte nicht selbst entlassen, weil es sich um gerichtlich bestellte Pflichtverteidiger handelt – die Entscheidung liegt beim Gericht.

Die Atmosphäre zwischen Zschäpe und ihren Verteidigern wirkte angespannt – schon als die Hauptangeklagte den Gerichtssaal betrat. Anders als sonst unterblieben etwa Plaudereien vor Beginn.

Als Zeugen für den Dienstagnachmittag waren zwei frühere Urlaubsbekanntschaften der mutmaßlichen NSU-Terroristen geladen, die das Trio einst zufällig beim Urlaub an der Ostsee getroffen hatten. Um das Feuer, mit dem Zschäpe die letzte Fluchtwohnung des NSU-Trios in Zwickau zerstört hatte, wird es erst zu einem späteren Termin gehen. Dieses Thema war ursprünglich für den Vormittag geplant gewesen – den Vormittagstermin sagte das Gericht aber ab.

Die Bundesanwaltschaft wirft Zschäpe Mittäterschaft bei den zehn Morden und den Sprengstoffanschlägen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ vor. Sie soll beim Zerstören der Zwickauer Wohnung zudem den Tod ihrer alten Nachbarin billigend in Kauf genommen haben.

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pm / dpa

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