Di., 12.04.2016 , 15:29 Uhr

NSU-Prozess: Neue Niederlage Wohllebens

Der mutmaßliche Terrorhelfer Ralf Wohlleben hat im NSU-Prozess am Dienstag einen weiteren Befangenheitsantrag gegen die Richter gestellt. Dabei ging es erneut um den Vorwurf, das Gericht halte Akten zurück und behindere damit die Verteidigung.

 

 

Einen Gerichtsbeschluss, den der Vorsitzende Richter Manfred Götzl am Morgen verlesen hatte, bezeichnete Wohllebens Verteidigerin Nicole Schneiders als „zynisch“. Das Gericht passe die Begründungen für seine Beschlüsse „je nach gewünschtem Ergebnis an“, um Wohllebens Anträge „sachwidrig ablehnen zu können“.

Wohlleben hatte vergangene Woche verlangt, den NSU-Prozess auszusetzen und neu zu beginnen sowie das Verfahren gegen ihn abzutrennen. Das hatte das Gericht abgelehnt. Nach einem Schlagabtausch und einer «Gegenvorstellung» der Wohlleben-Verteidiger hatte das Gericht den Prozess um eine Woche bis zum Dienstag vertagt.

Geplant war für Dienstag die Vernehmung zweier Zeugen zu einem Banküberfall in Zwickau im Jahr 2001. Wegen des Verfahrensstreits verzögerte sich die Zeugenbefragung. Nach Verlesung des neuerlichen Befangenheitsantrags wurde die Verhandlung ein weiteres Mal unterbrochen.

Wichtigster Anklagepunkt im NSU-Prozess ist die überwiegend rassistisch motivierte Mordserie, der neun türkisch- und griechischstämmige Gewerbetreibende zum Opfer fielen. Hauptangeklagte ist Beate Zschäpe. Sie ist die einzige Überlebende des NSU-Trios und muss sich für alle Verbrechen als mutmaßliche Mittäterin verantworten.

Gericht NSU Wohlleben

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