Obersendling – Nachbarn verklagen Bordell und bekommen Recht. Das Bordell muss seine Plakate wieder abhängen.
In Obersendling klagten Nachbarn gegen ein Bordell in der Meglingerstraße 24 gegen dessen auffällige Werbung. Sie fürchteten, dass dort im Gewerbegebiet ein Rotlichtviertel entstehen könne und so ihre Häuser an Wert verlieren und Kunden ausbleiben würden.
Die Nachbarn gaben an, im Vorfeld nicht darüber informiert worden zu sein und so keine Chance gehabt zu haben, gegen das Bordell vorzugehen. So musste nun am Montag das Verwaltungsgericht darüber entscheiden, ob das Bordell bleiben darf oder nicht. Die Vorsitzende Richterin betonte zwar, dass aus rechtlicher Sicht ein Bordell ein ganz normaler Gewerbebetrieb sei und es daher in Gewerbegebieten keine baurechtlichen Einwände gebe. Da sie sich zuvor allerdings bereits ein Bild vor Ort gemacht hatte, gab sie den Klägern dennoch Recht.
Die auffälligen Plakate seien baurechtlich „rücksichtslos“ gegenüber den seriösen Betrieben in der Nachbarschaft und so müssten diese entfernt werden. Des Weiteren deutete die Richterin an, dass die Nutzungsgenehmigung als Bordell aufgehoben wird und somit von der Baukommission neu erteilt werden muss. Der Hauseigentümer, welcher mit dem Bordell selber nichts zu tun habe, lenkte sofort ein und kündigte an, die Werbung bereits kommende Woche zu beseitigen. Doch auch er scheiterte am Montag vor Gericht mit einer eigenen Klage. Das Gebäude hat eine nicht genehmigte, nachträglich gebaute Dachterrasse, welche nun wieder entfernt werden muss.