Di., 31.03.2015 , 14:40 Uhr

Oktoberfest: Besondere Regelungen für "Oldtimer" auch auf der Wiesn

Das Münchner Verwaltungsgericht hat einem Wiesn-Schausteller Recht gegeben. Er hatte sich gegen eine Anordnung des TÜV gewandt, sein historisches Fahrgeschäft auf neue technische Standarts prüfen zu lassen und sich dadurch vermutlich kostspielige Umbauten gespart.

 

Mancher Schausteller fürchtete teure Ausgaben und klagte über eine Bedrohung seiner Existenz: Ältere Karussells und Fahrgeschäfte sollten plötzlich modernen Standards genügen. Jetzt Aufatmen: Ein Schausteller hat sich vor Gericht durchgesetzt.

 

 

München  – Oldtimer genießen in Sachen technische Standards besondere Rechte. Das gilt auch für Karussells und Fahrgeschäfte auf dem Münchner Oktoberfest: Das Verwaltungsgericht München gab einem Schausteller mit seinem zwei Jahrzehnte alten Fahrgeschäft Recht.

 

Er hatte sich gegen die Anordnung des TÜV gewandt, sein seit mehr als 20 Jahren betriebenes und regelmäßig geprüftes Oktoberfest-Fahrgeschäft auf Einhaltung neuer technischer Standards begutachten zu lassen. Das Gericht veröffentlichte am Dienstag die Begründung seiner Entscheidung vom 11. Februar (Az: M 9 K 14.4412).

 

Die Betreiber hätten sich „teilweise vollkommen unverhältnismäßigen Pflichten ausgesetzt“ gesehen, schrieb der Deutsche Schaustellerbund, der rund 4000 Kollegen vereint, schon 2013 an die Ministerpräsidenten der Länder. Die Landesbauministerien hätten die Norm DIN EN 13814 eingeführt, ohne den im europäischen Entwurf vorgesehenen Bestandsschutz zu gewähren. Damit müssten viele Schausteller in Eigenleistung für zigtausend Euro Gutachten zur Statik erstellen lassen – und dann zudem möglicherweise zusätzliche technische Standards für viel Geld umsetzen.

 

Allein die Kosten dieser Prüftortur können für eine Vielzahl gerade kleinerer Betriebe schon existenzbedrohend sein. Resultieren daraus dann weitere technische Pflichten, bedeutet es für sie das „Aus“, klagte der Verband damals.

 

Auch bei der Veranstaltungsgesellschaft der Münchner Schausteller hieß es, viele hätten kostspielige Umbauten vornehmen müssen, die nicht unbedingt sinnvoll seien. Es gehe hierbei nicht um sicherheitsrelevante Fragen. Nach dem Münchner Urteil sieht es gut aus für die Schausteller – allerdings ist gegen die Entscheidung innerhalb eines Monats Berufung möglich.

 

Auf dem Oktoberfest sind viel teils um die 100 Jahre alte Fahrschäfte wie das Russenrad als Vorläufer heutiger Riesenräder und die Krinoline, ein Karussell, das einem schwingenden Reifrock der Damenwelt im 19. Jahrhundert nachempfunden ist.

Karusells Oktoberfest TÜV Wiesn

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