Das Oberlandesgericht München verkündet am heutigen Donnerstag sein Urteil im Schadenersatzprozess der Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein gegen den Eislauf-Weltverband. Der Prozess wurde nun offiziell angenommen. Im Schadensersatzprozess hatte die 42 Jahre alte Berlinerin die ISU auf 4,4 Millionen Euro verklagt.
Das Urteil im Pechsteinprozess dürfte von großer Tragweite für die deutsche und internationale Sportgerichtsbarkeit sein. Bereits in der ersten Verhandlung hatten sich die Richter klar zugunsten Pechsteins positioniert und eine ungerechtfertigte Monopolstellung der Verbände in Sachen Sportgerichtsbarkeit gerügt.
Pechstein verklagt den Verband wegen einer aus ihrer Sicht zu Unrecht verhängten Sperre wegen erhöhter Blutwerte auf Schadenersatz von 4,4 Millionen Euro. Sie hat Doping stets bestritten und macht eine vom Vater geerbte Blutanomalie für ihre außergewöhnlich hohen Werte verantwortlich. Über ihre Forderungen wird im Urteil jedoch nicht befunden.
Jetzt, da das Urteil angenommen ist, müssen sich Sportler künftig nicht mehr ausschließlich der Sportgerichtsbarkeit unterwerfen. Sie könnten sich in Streitfällen auch an ein ordentliches Gericht wenden.
jn / dpa