Wenn es nach Hermann Benker, dem Landesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) geht, dann könnten Polizisten künftig mit Tasern bewaffnet auf Streife gehen. Für ihn stellt diese Art von Waffe eine Alternative zum Schusswaffeneinsatz dar.
Hermann Benker, der Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) begrüßt, dass Innenminister Herrmann die Forderung seiner Gewerkschaft aufgenommen und den Einsatz von sogenannten Tasern im polizeilichen Einzeldienst prüfen lässt. Bei Tasern handelt es sich um eine Elektroschockpistole (auch Distanz-Elektroimpulswaffe genannt), mit denen den Zielpersonen ein oder mehrere Stromschläge versetzt werden können.
Kritiker, unter anderem auch Amnesty International, befürchten, dass mit dem Einsatz von Tasern auch eine Herabsetzung der Hemmschwelle zur Anwendung von Waffengewalt einhergehen könnte. Da Elektroschockpistolen beim Opfer starke Schmerzen hervorrufen, könnten sie von Polizisten gegenüber Zivilisten missbraucht werden. Hierzu gibt es einge bekannte Fälle aus den USA, bei welchen Taser bei normalen Fahrzeugkontrollen zur Anwendung kamen.
Die DPolG spricht sich für die Nutzung dieses Einsatzmittels durch die im Streifendienst tätigen Polizeibeamtinnen und -beamten aus. Damit ließe sich die „Lücke“ zwischen Pfefferspray bzw. Schlagstock und der Schusswaffe schließen und aus sicherer Distanz die sofortige Handlungsunfähigkeit eines Angreifers herbeiführen, heißt es in einer Pressemittelung.
Die Spezialeinheiten der Bayerischen Polizei verfügen bereits seit zehn Jahren über die sogenannten Taser und haben damit in ihren Einsätzen ausschließlich positive Erfahrungen sammeln können. Die DPolG lobt ausdrücklich die Bemühungen der Staatsregierung und des Bayerischen Landtages in den letzten Jahren, die polizeiliche (Schutz-)Ausrüstung stetig zu verbessern.
Nach Benkers Ansicht darf dies allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass es bei polizeilichen Einsätzen immer wieder zu kritischen Situationen kommt, bei denen die Einsatzmittel Pfefferspray und Schlagstock nicht ausreichen und deshalb notfalls von der Schusswaffe Gebrauch gemacht werden muss. Hier stellt der Taser nach Überzeugung der DPolG eine Alternative zum Schusswaffeneinsatz dar.
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