Mi., 08.01.2014 , 16:30 Uhr

Merkel mit Hakenkreuz - Angeklagter erneut verurteilt

Wegen eines Plakates mit der Abbildung von Bundeskanzlerin Angela Merkel in Nazi-Uniform mit Hakenkreuz-Armbinde ist ein Demonstrant und Aktionskünstler am Mittwoch in zweiter Instanz zu 3000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Das Münchner Landgericht verwarf die Berufung des 68-jährigen Günter Wangerin. Das Gesetz sei eindeutig, das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sei verboten. Wangerin kündigte Revision an.

 

 

Der Künstler Günter Wangerin stand am Mittwoch wegen eines Hakenkreuz-Plakats bei einer linken Demonstration gegen die Euro-Krise erneut vor Gericht. Im Berufungsprozess vor dem Münchner Landgericht pochte er im überfüllten Sitzungssaal auf die Kunstfreiheit. In erster Instanz war er wegen Verwendung von Kennzeichen verbotener Organisationen zu 3000 Euro Geldstrafe verurteilt worden.

 

Linkspartei, DKP, Attac und die Gewerkschaft Verdi hatten am 14. November 2012 in München gegen die Folgen der Euro-Krise für die südeuropäischen Schuldenländer demonstriert. Unter den Teilnehmern war auch der Aktionskünstler Wangerin mit einem Plakat – darauf Bundeskanzlerin Angela Merkel in Nazi-Uniform und Hakenkreuz-Armbinde. «Das sollte heißen: Schaut her, so sehen uns die Anderen», sagte der Angeklagte vor dem Landgericht.

 

Seine Aktion sollte einen Zusammenhang herstellen mit den Verbrechen des Nazi-Regimes im besetzten Griechenland. Wangerin zitierte den griechischen Komponisten Mikis Theodorakis, wonach Merkel seinen Landsleuten «neue Gauleiter» aufzwinge, «diesmal mit Krawatte».
Schon das Amtsgericht hatte ihn wegen des Hakenkreuz-Plakats verurteilt. Jeder Gebrauch des Hakenkreuzes sei verboten. Auf die Absicht des Benutzers komme es dabei nicht an – schon der Anschein verfassungswidriger Bestrebungen sei zu vermeiden, hatte die Amtsrichterin erklärt.

 

Der Angeklagte grollte unter lebhaftem Beifall im überfüllten Sitzungssaal des Landgerichts: «Es kommt also nur auf den Anschein an». Niemand habe ihn bei der Kundgebung für einen Nazi gehalten. Seine Verteidigerin sagte: «Man kann die Symbole zeigen und muss es sogar, wenn man sich damit auseinandersetzen will.» Dass dies in erster Instanz unterblieben sei, sei «für einen Rechtsstaat bedenklich».

 

 

 

jn / dpa

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