Mi., 08.01.2014 , 16:30 Uhr

Merkel mit Hakenkreuz - Angeklagter erneut verurteilt

Wegen eines Plakates mit der Abbildung von Bundeskanzlerin Angela Merkel in Nazi-Uniform mit Hakenkreuz-Armbinde ist ein Demonstrant und Aktionskünstler am Mittwoch in zweiter Instanz zu 3000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Das Münchner Landgericht verwarf die Berufung des 68-jährigen Günter Wangerin. Das Gesetz sei eindeutig, das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sei verboten. Wangerin kündigte Revision an.

 

 

Der Künstler Günter Wangerin stand am Mittwoch wegen eines Hakenkreuz-Plakats bei einer linken Demonstration gegen die Euro-Krise erneut vor Gericht. Im Berufungsprozess vor dem Münchner Landgericht pochte er im überfüllten Sitzungssaal auf die Kunstfreiheit. In erster Instanz war er wegen Verwendung von Kennzeichen verbotener Organisationen zu 3000 Euro Geldstrafe verurteilt worden.

 

Linkspartei, DKP, Attac und die Gewerkschaft Verdi hatten am 14. November 2012 in München gegen die Folgen der Euro-Krise für die südeuropäischen Schuldenländer demonstriert. Unter den Teilnehmern war auch der Aktionskünstler Wangerin mit einem Plakat – darauf Bundeskanzlerin Angela Merkel in Nazi-Uniform und Hakenkreuz-Armbinde. «Das sollte heißen: Schaut her, so sehen uns die Anderen», sagte der Angeklagte vor dem Landgericht.

 

Seine Aktion sollte einen Zusammenhang herstellen mit den Verbrechen des Nazi-Regimes im besetzten Griechenland. Wangerin zitierte den griechischen Komponisten Mikis Theodorakis, wonach Merkel seinen Landsleuten «neue Gauleiter» aufzwinge, «diesmal mit Krawatte».
Schon das Amtsgericht hatte ihn wegen des Hakenkreuz-Plakats verurteilt. Jeder Gebrauch des Hakenkreuzes sei verboten. Auf die Absicht des Benutzers komme es dabei nicht an – schon der Anschein verfassungswidriger Bestrebungen sei zu vermeiden, hatte die Amtsrichterin erklärt.

 

Der Angeklagte grollte unter lebhaftem Beifall im überfüllten Sitzungssaal des Landgerichts: «Es kommt also nur auf den Anschein an». Niemand habe ihn bei der Kundgebung für einen Nazi gehalten. Seine Verteidigerin sagte: «Man kann die Symbole zeigen und muss es sogar, wenn man sich damit auseinandersetzen will.» Dass dies in erster Instanz unterblieben sei, sei «für einen Rechtsstaat bedenklich».

 

 

 

jn / dpa

hakenkreuz Merkel Prozess wangerin

Das könnte Dich auch interessieren

03.08.2026 Abnehmen mit Wegovy: So können Sie Ihr Online-Rezept sicher beantragen Wer dauerhaft abnehmen möchte und dabei auf medizinische Unterstützung setzt, stößt früher oder später auf Wegovy – ein zugelassenes Medikament auf Basis des Wirkstoffs Semaglutid. Dank moderner Telemedizin lässt sich ein Rezept dafür bequem von zu Hause aus beantragen: Sie können noch heute online rezept DrAnsay anfragen und innerhalb weniger Tage mit einer ärztlich begleiteten 30.07.2026 Gruppenreisen zu Großveranstaltungen in München: Leitfaden für Transport und Logistik Gruppenreisen zu Münchens Großveranstaltungen: Wie Vereine und Reisegruppen anreisen Die Planung eines Gruppenausflugs in München während der Festtage, wie zum Beispiel zum Oktoberfest, zum Christkindlmarkt oder zu Stadionkonzerten, erfordert ein hohes Maß an Organisation. Eine Gruppe von 20 bis 60 Personen erfordert eine Planung und Durchführung, die es ermöglicht, sich inmitten von 200.000 bis 600.000 27.07.2026 Mediengestalter*in Bild und Ton/Schwerpunkt Postproduktion & Kamera (m/w/d) 27.07.2026 Mediengestalter*in Bild und Ton/Schwerpunkt Studioproduktion & Regie (m/w/d)