München – Ein 90-jähriger Pkw-Fahrer touchiert beim Überholen ein Leichtkraftrad, wodurch die Person schwer verletzt und unter anderem mit Gehirnblutungen sowie mehreren Frakturen ins Krankenhaus eingeliefert wurde.
Am Montag, 11.05.2015, gegen 12.15 Uhr, fuhr ein 90-jähriger Münchner mit seinem Pkw BMW 118 auf der Kreillerstraße stadteinwärts. Den Kreuzungsbereich mit der Karpfenstraße / Marianne-Plehn-Straße wollte er geradeaus überqueren. Zur selben Zeit fuhr ein 64-Jähriger mit seinem Leichtkraftrad Yamaha ebenfalls auf der Kreillerstraße vor dem Pkw des 90-Jährigen stadteinwärts.
Der 64-Jährige fuhr hierbei auf seinem Fahrstreifen äußerst rechts. Im Kreuzungsbereich wollte der 90-Jährige den vor ihm fahrenden Yamaha-Fahrer links überholen. Hierbei schätzte er den Seitenabstand falsch ein und touchierte mit der rechten Fahrzeugseite das Moped. Aufgrund des Anstoßes verlor der 64-Jährige die Kontrolle über sein Fahrzeug, welches sich um 90 Grad drehte, bevor es quer zur Fahrtrichtung auf die Fahrbahn stürzte.
64-Jähriger wurde vom Mofa geschleudert
Durch die Sturzbewegung wurde der 64-Jährige von seinem Moped geschleudert und kam erst nach mehreren Metern auf der Fahrbahn zum Liegen. Bei dem Verkehrsunfall erlitt der 64-Jährige schwere Verletzungen (Gehirnblutungen, Schädel-Hirn-Trauma, Schlüsselbeinfraktur links, Rippenfraktur links, multiple Prellungen und Schürfwunden) und musste zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus verbracht werden.
Gesamtschaden von 5000 Euro
Nach derzeitigem Erkenntnisstand besteht keine Lebensgefahr. Der 90-jährige BMW-Fahrer blieb unverletzt. An seinem Fahrzeug entstand leichter Sachschaden im Bereich der rechten Fahrzeugseite. Das Leichtkraftrad des 64-Jährigen wurde schwer beschädigt. Der Gesamtschaden wird auf ca. 5.000 Euro geschätzt.
Im Rahmen der Unfallaufnahme mussten die beiden nordwestlich führenden Fahrstreifen der Kreillerstraße zwischen der Bajuwarenstraße und der Elritzenstraße für 1,5 Stunden komplett gesperrt werden. Der Verkehr wurde großräumig abgeleitet. Es kam zu leichten Verkehrsbehinderungen.