Am Münchner Hauptbahnhof wird es im kommenden Jahr rund um die Uhr ein Alkohol-Verbot geben. Das entschied der Stadtrat am Dienstagvormittag. Die neue Regelung soll ab August 2019 gelten.
Seit 21. Januar 2017 gilt am Hauptbahnhof ein Alkoholverbot in der Zeit zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens. Dies wird nun ausgeweitet. Ab August 2019 ist Alkohol am Hauptbahnhof zu jeder Tages- und Nachtzeit verboten.
Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) hat den entsprechenden Antrag gestellt, der Stadtrat hat ihn heute beschlossen. Damit soll die Zahl der Pöbeleien und Ordnungswidrigkeiten am Hauptbahnhof noch weiter zurückgehen. Bereits 2017 war diese Zahl von 263 Delikten aus dem Vorjahr auf 203 Delikte unter Alkoholeinfluss zurückgegangen. Das ist ein Rückgang um fast 25%.
Doch damit nicht genug: Das KVR möchte Alkohol aus dem Hauptbahnhof verbannen. Durch das 2018 in Kraft getretene Polizeiaufgabengesetz, kann dies nun auch umgesetzt und kontrolliert werden. Der Bereich des Verbotes soll im Übrigen der selbe bleiben, wie er 2016 beschlossen wurde.
Damit schließt sich München vielen anderen bayerischen Städten an, die bereits ein Alkoholverbot rund um ihre Hauptbahnhöfe haben. In Nürnberg gilt seit dem 1. November ein Verbot, ebenso in Günzburg. Dort weitet man das Verbot aber auch auf den zentralen Busbahnhof aus. Zudem plant Günzburg eine Videoüberwachung an beiden Plätzen, um der Polizei die Arbeit zu erleichtern. In Regensburg gilt momentan ein bis Ende April befristetes Verbot.
Ob das Alkoholverbot am Hauptbahnhof die gewünschten Veränderungen bewirken kann, wird sich wohl erst nächstes Jahr zeigen. Man darf allerdings davon ausgehen, dass sich speziell zur Wiesn-Zeit nur die wenigsten auch daran halten werden.