Jugendliche lösten durch Softair-Gewehre einen Polizeieinsatz in Kirchheim aus. Anscheinswaffen sind in Bayern verboten – zurecht, betont die Münchner Polizei.
Gegen 18:40 Uhr erreichte das Polizeipräsidium München ein Notruf: in Kirchheim wurde zwischen Wohngebäuden ein Bewaffneter mit Sturmhaube gesehen. Bei der Waffe soll es sich, laut des Beobachters, um ein Gewehr handeln.
Zahnreiche Einsatzkräfte der Polizei rückten aus. Kurze Zeit später fanden sie zwei Jugendliche, die Softair-Gewehre sowie Mundschutzhauben und Schutzbrillen bei sich trugen.
Die beiden Jugendlichen wurden anschließend zur Polizeiinspektion nach Haar gebracht und dort den Eltern übergeben. Bei ihren Softair-Gewehren handelt es sich um sogenannte Anscheinswaffen. Daher werden die jungen Besitzer nun eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige nach dem Waffengesetz erhalten.
Das Führen von Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit ist verboten. Zurecht, wie die Münchner Polizei betont, denn optisch sind diese nicht von echten Waffen zu unterscheiden.
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