Do, 27.10.2016 , 13:31 Uhr

Tanzverbot an Allerheiligen – veraltet?

An sogenannten „stillen Feiertagen“ gilt in Bayern ein Tanzverbot. So auch an Allerheiligen. Aber ab wann gilt dieses für die zahlreichen Halloween-Partys in der Nacht? Und wieso gibt es das Verbot überhaupt noch?

 

 

Allerheiligen ist der nächste stille Feiertag in Bayern. Aufgrund des religiösen Hintergrundes und der Verbundenheit zum Thema Tod, müssen sich einige Veranstaltungen an strikte Vorgaben halten. Sehr zum Missfallen vieler Menschen, die auf Halloween-Partys in den Dienstag feiern möchten. Denn alle Veranstaltungen, die „nicht dem ernsten Charakter dieser Tage entsprechen“, sind verboten.

 

Allerdings gibt es für die Feier-Begeisterten eine gute Nachricht:  die Geisterstunde um Mitternacht kann noch in vollen Zügen genossen werden. Denn erst um zwei Uhr am Morgen sind die Veranstalter dazu angewiesen, die Musik leiser zu drehen. Das hat der Bayerische Landtag 2013 beschlossen. Und auch dann müssen Bars oder Restaurants nicht sofort schließen, es muss nur ruhiger zugehen. Das Tanzverbot soll jedoch strikt eingehalten werden und laut Innenministerium wird das auch so bleiben. Eine komplette Abschaffung des Verbotes ist wohl nicht zu erwarten. Trotz des Versuchs der Politik, auf den modernen Zeitgeist der Bevölkerung einzugehen, hat Bayern immer noch eines der strengsten Tanzverbote.

 

In Bayern gibt es so viele stille Feiertage, wie in keinem anderen Bundesland. An Allerheiligen wird dem Brauchtum entsprechend aller Heiligen gedacht und die Gräber hergerichtet und geschmückt. Am zweiten November – Allerseelen – werden alle Toten und ihre Seelen geehrt. Dies ist in Deutschland kein Feiertag, das Tanzverbot beschränkt sich demnach auf den ersten November.

Allerheiligen Halloween Hintergründe Tanzverbot Vorgaben
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