Schneller als die Polizei erlaubt
Am Sonntag gegen 01:20 Uhr führte die Verkehrspolizeiinspektion Verkehrsüberwachung auf der Rosenheimer Landstraße in Hohenbrunn eine Geschwindigkeitsmessung durch. An dieser Stelle ist eine Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h erlaubt. Allerdings interessierte die Geschwindigkeitsbegrenzung einen 42-jährigen Taxifahrer anscheinend recht wenig, als er mit 160 km/h die Messstelle passierte.
Der Bußgeldkatalog sieht für Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 70 Km/h außerhalb
geschlossener Ortschaften ein Bußgeld in Höhe von 600 Euro, 4 Punkten im Verkehrszentralregister und ein Fahrverbot von 3 Monaten vor. Allerdings kann die Zentrale Bußgeldstelle bei dieser Überschreitung von mehr als 100 % der erlaubten Geschwindigkeit von einer vorsätzlichen Begehung ausgehen und das Bußgeld dann verdoppeln.
Überhöhte Geschwindigkeit führt als eine der Hauptunfallursachen immer wieder zu schweren Verkehrsunfällen. Bei dieser Geschwindigkeit beträgt der Anhalteweg über 300 Meter. Alleine der Reaktionsweg beträgt hierbei 48 Meter. Die Münchener Verkehrspolizei wird deshalb zur Erhöhung der Verkehrssicherheit weiterhin gezielt Geschwindigkeitsüberwachungen durchführen und festgestellte Verstöße konsequent ahnden.
rr/Polizeipräsidium München