Mo., 03.12.2018 , 10:05 Uhr

Urteil im Prozess um verbrannte Leiche am Feringasee erwartet

München: Das Landgericht München I will am Montag (13.30 Uhr) das Urteil im Prozess um eine verbrannte Leiche am Feringasee verkünden. Der Staatsanwalt fordert lebenslange Haft für den angeklagten Lebensgefährten der Toten.

 

Außerdem soll das Gericht aus Sicht der Anklagebehörde die besondere Schwere der Schuld feststellen. Die Verteidigung fordert sechs Jahre Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge.

 

Archiv-Video zum Fall:

 

Der 33-jährige Deutsche hatte vor Gericht gestanden, seine Freundin im Streit um seine Affäre getötet und ihre Leiche an dem Badesee verbrannt zu haben, bestritt aber den Vorsatz. Es sei keine Absicht gewesen, sondern „ein schreckliches Unglück“. Das Paar habe im Streit miteinander gerungen, er habe die 35-Jährige im Schwitzkasten gehabt. Gemeinsam seien sie umgefallen. „Nach dem Sturz lag sie regungslos auf mir.“, sagte der Angeklagte zu Prozessbeginn. Wie genau das passiert sei, wisse er nicht. Er wünsche sich, die Tat ungeschehen zu machen. Während der Tat wartete die Geliebte des Mannes vor der Haustür. Die Lebensgefährtin war früher als geplant von einer Dienstreise zurückgekommen.

 

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm hingegen Mord vor. Der Deutsche soll seine Lebensgefährtin im Streit um seine Affäre im gemeinsamen Münchner Reihenhaus erdrosselt, ihre Leiche dann im Keller deponiert und danach am Feringasee verbrannt haben.

 

Um seine Tat zu vertuschen – das gab der Angeklagte zu – verschickte er Handy-Nachrichten vom Telefon seiner Freundin an sich selbst, ihre Mutter und Freunde. Sich selbst schrieb er: „Komme jetzt heim zu meinem Kuschelkuchen.“ Als der Staatsanwalt diesen Teil der Anklage verlas, schaute die Mutter der Toten den Angeklagten an und sagte leise: „Du Schwein“. Sie verfolgt den Prozess als Nebenklägerin.

 

 

dpa

Feringasee Leiche Mordprozess

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