Mi., 19.02.2014 , 10:20 Uhr

Gericht: Startbahn darf gebaut werden

Die umstrittene dritte Startbahn am Münchner Flughafen darf aus rechtlicher Sicht gebaut werden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) wies am Mittwoch alle 17 Klagen gegen das Milliardenprojekt ab, das nach einem Bürgerentscheid in München allerdings auf Eis liegt. Die Revision gegen das Urteil ließen die Richter des VGH nicht zu. Der Streit dürfte damit allerdings noch nicht endgültig entschieden sein. An die 300 Starbahngegner im Saal quittierten den Spruch mit Buhrufen und dem Absingen der Bayernhymne.

 
Mehrere Kommunen, der Bund Naturschutz in Bayern (BN) und Privatleute hatten gegen die vom Freistaat 2011 erteilte Baugenehmigung für die vier Kilometer lange Startbahn nahe Freising geklagt. Auf der Piste können stündlich 30 Flugzeuge starten oder landen. Der Prozess hatte sich mit 46 Verhandlungstagen fast ein Jahr lang hingezogen.

 

Die Startbahngegner halten das Projekt für überflüssig, weil die Zahl der Starts und Landungen auf Deutschlands zweitgrößtem Airport in den vergangenen Jahren kontinuierlich zurückgegangen sei. Tatsächlich gibt es weniger Flugbewegungen, weil die Maschinen immer größer werden und oft bis auf den letzten Platz ausgelastet sind.

 

Unabhängig vom Prozess ist das Projekt seit 2012 nach einem ablehnenden Bürgerentscheid der Münchner Bevölkerung gestoppt. Die bayerische Staatsregierung und die Wirtschaft befürworten hingegen den Bau der Startbahn.

 

jn / dpa

Flughafen München Prozess Startbahnprozess

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